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Kampf der Realitystars: 50 000 Euro-Forderung an Jan Leyk

Nach „Kampf der Realitystars 2022“ eskaliert der Streit zwischen Jan Leyk und Ben Melzer, dem Verlobten von Mitkandidatin Sissi Hofbauer. Was mit einer Provokation in einer Instagram-Story begonnen hatte, nimmt nun ungeahnte Ausmaße an. Jan hat jetzt jedenfalls verkündet, dass er zu allem entschlossen ist. Und er droht Ben und Sissi recht unverhohlen, dass die rechtlichen Schritte gegen ihn für die beiden unangenehme Konsequenzen haben könnten.

Jan ist jetzt jedenfalls auf dem Kriegspfad. Er erklärte auf Instagram, dass er am Montag, 18. Juli, das Schreiben von Bens Anwältin erhalten habe. Darin werde ihm für die Zahlung von 50 000 Euro eine Frist von gerade einmal 13 Stunden gewährt. Doch das ist nicht alles, was Jan zu sagen hat.

Der wahre „Kampf der Realitystars“?

Auf Instagram droht Jan Ben:

Ich werde den Teufel tun und das Maul halten. Ich werde die ganze Nummer öffentlich austragen. (…)

Ihr da draußen sollt einfach mal sehen, wie diese Welt funktioniert und wie verlogen und falsch sie doch ist. (…)

Sollte es zu einem Prozess kommen, wird dieser logischerweise öffentlich ausgetragen. Ist ja auch von öffentlichem Interesse, wenn zwei Personen der Öffentlichkeit untereinander ein wenig zanken. Von der übrigens eine Seite nicht in der Lage ist, das ganz normal zu klären wie ein Mann.

Jan Leyk
janben
Mit dem linken Post von Jan fing der Zoff an. – Screenshots: Instagram / Jan Leyk, Benjamin Ryan Melzer

Damit griff Jan auch den Ursprung des Streits auf. In einem Story-Post auf Instagram hatte Jan den transsexuellen Ben als „beste Freundin“ eines Kumpels bezeichnet.

Jan drohte fröhlich weiter:

Für den ganzen Spaß müssten Sissi und Ben mit circa 15 000 Euro in Vorkasse gehen, ohne auch nur ansatzweise zu wissen, ob dieser „fragwürdige Prozess gewonnen wird“, so Jan.

Sollte dieser Prozess öffentlich stattfinden, wird natürlich jeder einzelne Anklagepunkt auf dem Tisch landen. Und in neun von zehn Anklagepunkten habe ich Beweise, Zeugen, WhatsApp-Verläufe, Sprachnachrichten oder sonstiges.

Sprich, in neun von zehn Fällen wird festgestellt, dass gelogen worden ist. Und das öffentlich.

Jan Leyk

Jans Rat an Ben und Sissi: Die Anwältin stoppen und das Ganze sofort beenden. Jan schlägt vor, dass Ben und Sissi 7500 Euro an eine Organisation spenden, die sich für die Rechte von homo- und transsexuellen Menschen einsetzt. Er werde das Gleiche tun.

zeus
Screenshot: Instagram/Zeus der kleine Grieche

Der echte „Kampf der Realitystars“ wird richtig hart: Jan wirft Ben und Sissi Tierquälerei vor

Jan führte weiter aus:

Das könnt ihr aber auch sein lassen und weiterhin euren miserablen Charakter zeigen. Den aber bitte nur an mir anwenden oder an anderen Menschen, aber nicht an Tieren.

Ich habe das irgendwie mitbekommen, ihr habt jetzt einen Hund mit kupierter Rute. Der kriegt natürlich auch direkt eine Instagram-Seite und wird hochgelobt, anstatt sich mit dem Thema einmal wirklich auseinander zu setzen und zu überlegen, wie sehr der kleine Mann oder Frau, ich weiß es nicht, gelitten haben muss.

Und dann die Leute, die fragen, wieso, weshalb, warum auf eurem Kanal zu sperren. Sehr schwierig, aber auch das zeigt mal wieder viel von dem, wer ihr eigentlich seid.

Jan Leyk

Tatsächlich sind auf dem Hunde-Account von Ben und Sissi immer wieder Fragen nach der kupierten Rute (abgeschnittener Hundeschwanz) zu lesen. Fragen, die nirgendwo beantwortet werden.

Der „Deutsche Tierschutzbund“ schreibt zu diesem Thema:

Abgesehen davon, dass dieser Eingriff extrem schmerzhaft ist und möglicherweise chronische Gesundheitsschädigungen zur Folge hat, nimmt man den kupierten Tieren auch typische Ausdrucksmittel. Dies kann zu Kommunikationsproblemen mit Artgenossen und zu Verhaltensstörungen führen.

Heute ist das Amputieren von Körperteilen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes in Deutschland verboten. Das Kupieren der Ohren ist bereits seit 1986 verboten. Als zwölf Jahre später das Tierschutzgesetz novelliert wurde, hat der Gesetzgeber auch ein Kupierverbot für Hunderuten aufgenommen.

Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zulässig, wenn eine Indikation aus medizinischer Sicht vorliegt. Die Rute darf zudem ausnahmsweise bei jagdlich geführten Hunden kupiert werden.

Deutscher Tierschutzbund

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