In Amerika wurde R. Kelly endlich wegen sexuellem Missbrauch verurteilt. Aber auch in Deutschland tut sich was für Frauenrechte an den Gerichten
Menschenrechtler*innen fordern schon lange: Femizide müssen als das bestraft werden, was sie sind: Mord – nicht Totschlag
So kommentiert die Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes“ das aktuelle Urteil des Göttinger Landgerichts:
Berlin, den 30.6.2022. Im August 2021 erwürgte ein Mann seine Ex-Partnerin Birke K. in ihrer Wohnung. Nach der Tat positionierte er leere Flaschen neben ihrem Bett und versuchte ihren Tod als Suizid zu inszenieren. Anschließend versendete er eine SMS von ihrem Handy an ihren 17-jährigen Sohn, in der vermeintlich sie erklärt, dass sie zu viel Alkohol getrunken habe und es ihr nicht gut gehe. Die Richterschaft am Landgericht Göttingen sah den Straftatbestand Mord als erwiesen, beschrieb die Tat als „abscheulich und heimtückisch“, und verurteile den Angeklagten zu lebenslanger Haft. „Das Urteil des Landgerichtes Göttingen ist ein wichtiger Schritt, um Gewalt gegen Frauen systematisch zu bekämpfen und Täter härter zu bestrafen“, sagt Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES e.V. „Wir hoffen, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof rechtskräftig gesprochen wird und ein starkes Signal sendet. Doch damit ist es nicht getan: Deutschland braucht eine nationale Gesamtstrategie, um die Istanbul Konvention wirksam umzusetzen und Frauen und Mädchen effektiv vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, damit es gar nicht erst zu Femiziden kommt.“ Artikel 46 der Istanbul-Konvention sieht Strafverschärfungsgründe vor und fordert eine Berücksichtigung der Schwere der Tat, wenn Straftaten gegen eine frühere oder derzeitige Ehefrau oder Partnerin begangen wurden.„Motive von Femiziden sind patriarchale Kontrolle, Dominanz und Besitzansprüche. Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen, die aufgrund des hierarchischen Geschlechterverhältnisses begangen werden, müssen als Femizide anerkannt und angemessen bestraft werden. Es fehlt an einem starken politischen Willen, an flächendeckender und schneller Unterstützung für betroffene Frauen und an effektiven Präventions- und Bildungsmaßnahmen“, sagte Christa Stolle weiter. |
Femizid und andere geschlechtsbezogene Gewalt
Was ist die Istanbul-Konvention? Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ist ein völkerrechtlicher Vertrag und gilt seit 2018 in Deutschland. Mit diesem Vertrag verpflichten sich die Staaten, verbindliche Rechtnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und Schutz für Betroffene von geschlechtsbezogener Gewalt jeglicher Art zu schaffen. TERRE DES FEMMES fordert die sofortige, effektive Umsetzung aller Maßnahmen, z.B. die Bereitstellung von weiteren 15.000 fehlenden Frauenhausplätzen. Hier finden Sie unsere Forderungen zum Thema Häusliche Gewalt. Unsere Einschätzung zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention finden Sie hier. |
Weitere Artikel:
„Love Island“ Drama – Dijana: Hat Marcellino schon eine Neue?
„Sommerhaus der Stars“-Mike: Neue Drohungen gegen YouTuberin
Angela Merkel in Julian F. M. Stoeckels Club der guten Laune?
Marc Robin sieht „Temptation Island“ als positiven Erfolg
Mutmaßliches Vergewaltigungsopfer von Wedel im Hungerstreik
Iris nannte Daniela Katzenbergers Ex-Freunde Hängebauchschwe*ne
Tränen bei Katzenberger aus Angst um Lucas Cordalis
Yeliz Koc: Angst, dass ihr Kind irgendwann nach Papa fragt
Schwangerschaftsabbruch: 1. seriöse Seite mit allen Infos
Wird Laura Müller gegen ihren Willen bei OnlyFans vermarktet?
„Kampf der Realitystars“-Siegerin Elena Miras will ein Baby
Jan zu „Kampf der Realitystars“: „Einzeller, drauf gesch…“
Michael Wendler auf Mallorca? Die Tricks der Querdenker-Szene
Jenny Elvers verpulvert ihr Geld – Jetzt kümmert sich Paul
Augen auf beim Welpen kaufen! Die 7 wichtigsten Tipps
In eigener Sache:
„Promis und mehr“ engagiert sich gegen Mobbing.
Deshalb werden abwertende und/oder beleidigende Kommentare nicht akzeptiert.
Kommentare
Loading…