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Online Casino illegal: Geld zurück! Wichtiges Urteil: Malta-Adresse hilft nicht

Wer beim Pokern in einem Online Casino viel Geld verloren hat, sollte sich mit diesem aktuellen Urteil beschäftigen. Denn einem Pokerspieler muss ein Online Kasino jetzt seine Einsätze zurückzahlen. Wichtig: Das Kölner Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen! Und darum geht es:

Eigentlich waren Online-Glücksspiele nur in Schleswig-Holstein erlaubt. Durch einen geänderten Glücksspielstaatsvertrag seit Juli 2021 ist teilweise der Eindruck entstanden, dass jetzt auch in anderen Bundesländern das Online-Zocken grundsätzlich erlaubt sei. Das ist falsch!

Erlaubt ist nur ein Glücksspiel, für das der Anbieter eine DEUTSCHE Erlaubnis hat. Und aktuell (Laut Presseportal Stand 3. 11.) trifft das auf keinen (!) Anbieter der Bereiche Online Casino und Online Poker zu.

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Foto: Pixabay/David

Kölner Oberlandesgericht verurteilt Malta-Casino zur Rückzahlung der Einsätze

Menschen, die viel Geld bei diesen Spielen verloren haben, können sich laut diesem Urteil aber durchaus ihren Einsatz zurück holen. Und da hilft auch keine Firmenadresse in Malta. Und nun zu dem Fall in Köln.

Der Spieler hatte Poker und Black Jack auf einer Seite gespielt, die von Malta diese Möglichkeit anbot. In erster Instanz hatte das zuständige Landgericht die Klage abgewiesen. Doch der Spieler war in Berufung gegangen. Mit Erfolg. Das Gericht hat das beklagte Kasino zu einer Rückzahlung der Spieleinsätze verurteilt.

Ein Teil der Begründung:

Der Spielvertrag sei von Anfang an nichtig also nicht gültig gewesen.

Es gibt sehr viele Begründungen des Oberlandesgerichts (OLG), von denen hier nur einige wenige zitiert werden:

Der zwischen den Parteien geschlossene Spielvertrag sei gemäß § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 von Anfang an nichtig gewesen. Nach dieser Vorschrift sei im maßgeblichen Zeitraum das Veranstalten von Glücksspielen im Internet verboten gewesen. Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 sei im fraglichen Zeitraum wirksam und auch materiell mit dem Unionsrecht vereinbar gewesen. Der Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB stehe auch nicht entgegen, dass sich die Verbotsnorm des § 4 Abs. 4 GlüStV nur an die Beklagte, nicht jedoch an den Kläger richte; zwar sei in dem Falle, dass das gesetzliche Verbot nur einen Vertragspartner treffe, regelmäßig nicht von der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts auszugehen.

Dies sei hier aber anders zu beurteilen, da es dem Sinn und Zweck, insbesondere der Bekämpfung der Spielsucht und dem Jugendschutz, zuwiderlaufe, geschlossene Verträge über Online-Glücksspiele trotz des Verbots als wirksam anzusehen.

Oberlandesgericht Köln

Online Casino: Schnell und nebenbei gesprochener Hinweis auf Schleswig-Holstein

Gegen das Kasino spreche, laut dem OLG Köln, unter anderem, dass die deutschsprachige Website mit deutschsprachigem Kundenservice durchaus den Eindruck eines legalen Unternehmens erweckt habe.

Der Spieler habe durchaus nicht unbedingt aus der Presse wissen müssen, dass diese Website illegal ist. Vor allem, wenn in der Werbung der Satz, dass Online-Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein legal ist, sehr schnell und nebenbei gesprochen werde, befanden die Kölner Richter.

Den Anspruch der Spieler sieht das Gericht auch nicht durch überwiegendes Mitverschulden ausgeschlossen oder beschränkt. Auch eine Verjährung verneinte das Gericht.

Hilfe für Betroffene gibt es hier (Quelle/Presseportal):

Das Projekt des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland

Welche Rechte habe ich beim Online-Glücksspiel?

„Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich bei einem illegalen Anbieter verloren habe?“

oder

„Was ist eine Glücksspielsperre und wen betrifft sie?“

Sowie ein zusammenfassendes FAQ, das nun auch in leichter Sprache verfügbar ist:

Ist Internet-Glücksspiel in Deutschland erlaubt oder verboten? (evz.de).

Kostenlose Hilfe bei grenzüberschreitenden Fällen

Da sehr viele Online-Glücksspiel-Anbieter im EU-Ausland, z. B. auf Malta oder Zypern, sitzen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Problemen oder Beschwerden an das

Europäische Verbraucherzentrum Deutschland c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V. Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl wenden:

www.evz.de

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