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Jerome Boateng wieder verurteilt und ist jetzt sogar vorbestraft

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Screenshot: SAT.1

Jerome Boateng wurde auch im Berufungsprozess in München schuldig gesprochen und muss 1,2 Millionen Euro Geldstrafe zahlen. Das Münchener Landgericht befand Boateng der zweifachen Körperverletzung für schuldig. Damit hat der Ex-Nationalspieler das Gegenteil erreicht von dem, was er mit seiner Berufung gewollt hat. Denn auch wenn die Geldstrafe jetzt geringer ist, hat sie doch eine wichtige Bedeutung.

Vorher war Boateng zwar zu 1,8 Millionen Euro Geldstrafe verurteilt worden. Aber: Diese setzte sich aus 60 Tagessätzen a 30 000 Euro zusammen. In Deutschland gilt aber nur als vorbestraft, wer eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen erhält.

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Screenshot: SAT.1

Jerome Boateng und die Sache mit den Tagessätzen

Ein Tagessatz entspricht einem Tag Haft. Weil Boateng sein aktuelles Einkommen offengelegt hatte, wurden nun die Tagessätze von 30 000 Euro auf 10 000 Euro reduziert. Jedoch setzten die Richter die doppelte Anzahl an Tagen fest: 120 Tagessätze sind es jetzt.

Dieses Urteil dürfte sowohl für die Mutter von Boatengs Kindern, als auch für Angehörige und Freunde der verstorbenen Kasia Lenhardt eine kleine Genugtuung sein.

Verurteilt wurde Boateng, weil er die Mutter seiner beiden Kinder in einem gemeinsamen Urlaub körperlich misshandelt haben soll. Laut dem Opfer, war dieser Vorfall keineswegs einmalig.

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Zeichnung: Promis und mehr – Schattenriss Fußballer: Pixabay Clker-Free-Vector-Images

Wie geht es weiter im Fall Jerome Boateng?

Allerdings könnte der Fall damit noch nicht abgeschlossen sein.

Gerichtssprecherin Bettina Kaestner teilte mit:

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Bettina Kaestner, Gerichtssprecherin Landgericht München

Zum Urteil äußerte sich die Gerichtssprecherin so:

Auf die Berufung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage hat die Strafkammer das Urteil des Amtsgerichts München vom 9. September 2021 aufgehoben und den Angeklagten wegen zwei tatmehrheitlicher Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung jeweils in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt. Die Berufung des Angeklagten hat die Strafkammer als unbegründet verworfen.

Bettina Kaestner, Sprecherin Landgericht München

Und so war der Tathergang aus Sicht des Gerichts:

Zur Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte im Rahmen eines Streits anlässlich einer gemeinsamen Urlaubsreise in die Karibik eine Kühltasche in Richtung der Nebenklägerin geworfen und dieser dadurch Schmerzen verursacht.

Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeklagte der Nebenklägerin im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung eine Verletzung am Auge und weitere Verletzungen beigebracht. Bei beiden Gelegenheiten sei die Nebenklägerin auch beleidigt worden. Damit konnte sich die Strafkammer anders als noch das Amtsgericht von mehreren Verletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin überzeugen.

Bettina Kaestner, Sprecherin Landgericht München


Zugunsten des Angeklagten habe das Gericht gewertet, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und das Geschehen mittlerweile länger zurückliege, so Kaestner.

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