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Michael Wendler: Dem Kammergericht Berlin reicht es jetzt

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Zeichnung: Promis und mehr, Grafik: Pixabay/Clker-Free-Vector-Images

Michael Wendler hat erneut die deutsche Justiz beschäftigt. Wieder einmal ist eine Verhandlung geplatzt. Auch diesmal unter anderem wegen Wendler. Die Gerichte im ganzen Land müssen Wendlers Fällen ihre knappe Zeit widmen: Neben dem Hamburger Landgericht auch das Landgericht Duisburg, das Landgericht Essen und das Amtsgericht Dinslaken. Im aktuellen Fall handelte es sich um das Kammergericht Berlin, also das Oberlandesgericht des Landes Berlin.

Angestrengt hat die Klage Wendler selbst. Er will Geld von der GEMA. Das Problem: Die Lieder wurden auf seine Ex-Frau Claudia Norberg angemeldet. Warum eigentlich?

Inzwischen ist die Firma von Claudia insolvent. Diese Pleite wurde nicht sauber abgewickelt. Claudia ist inzwischen verurteilt wegen „Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen und falscher Versicherung an Eides statt“. Jetzt will Wendler das Geld und der Insolvenzverwalter von Claudia ist nicht einverstanden.

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Zeichnungen: Promis und mehr, Grafik / Pixabay / Creozavr

Michael Wendler: Sitzungshaftbefehl

Wendlers Prozess wegen „Beihilfe zur Insolvenzverschleppung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen“ endete im letzten Jahr sogar mit einem Sitzungshaftbefehl, weil Wendler wieder einmal nicht erschienen war. Dieser Haftbefehl wurde inzwischen aufgehoben.

Wegen dem Geld von der GEMA, welches Wendler haben möchte, war bereits im September 2021 eine Verhandlung angesetzt worden, zu der Wendler ebenfalls nicht erschienen war. Allerdings war der Prozess an diesem Tag nicht wegen dem fehlenden Wendler geplatzt, sondern wegen zwei Zeugen, die ebenfalls nicht vor Ort waren.

Auch jetzt sagte Julia Önel, stellvertretende Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte am Dienstag auf Nachfrage von „Promis und mehr“:

In dem gestrigen Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung über die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin und zur Beweisaufnahme in dem Verfahren 24 U 72/19 wurde die beabsichtigte Beweisaufnahme nicht durchgeführt, da der Kläger persönlich und eine Zeugin nicht erschienen sind.

Julia Önel, Stellvertretende Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte

Ob es sich bei der Zeugin wohl um Claudia Norberg handelte?

Allerdings ist jetzt in Berlin auch der Geduldsfaden gerissen. Einen weiteren Verhandlungstermin wird es nicht geben. Das Gericht werde ohne weitere Zeugen urteilen, so die Gerichtssprecherin:

Das Gericht hat gestern in der Sache keine Entscheidung getroffen sondern einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 8. Juni 2022, 9.30 Uhr anberaumt.

Julia Önel, Stellvertretende Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte

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