Der Vorwurf ist tatsächlich gefallen – Warum eine Klage für Iris Katzenberger dennoch heikel werden könnte
Iris Katzenberger will immer wieder beweisen, dass sie jetzt wirklich Katzenberger mit Nachnamen heißt und nicht mehr Iris Klein. Auch wenn ihr Name bei Instagram immer noch Iris Klein lautet. Um den Beweis zu liefern, zeigte Iris wieder einmal ihren Personalausweis in den sozialen Medien. Und bekam jetzt den Vorwurf, dass Iris das Dokument gefälscht habe.
So veröffentlicht Iris auf Instagram Kommentare von einem User mit dem Accountnamen, der diese Behauptung aufstellt. Der Mann schreibt dazu:
Noch zu bemerken ist, dass ihr bei der Fälschung ein gravierender Fehler unterlaufen ist. Farbfotos sind unzulässig, nur Schwarzweiß ist erlaubt.
Außerdem würden die Fotos inzwischen nur noch auf dem Amt selbst gemacht. Der Mann schreibt weiter, dass Iris so wie auf dem Foto gar nicht aussehe. Er kenne Iris schon lange und habe sie auch in letzter Zeit oft gesehen.
Fakt ist allerdings, dass die erste Behauptung definitiv falsch ist. Passfotos müssen sogar Farbfotos sein. Die zweite Behauptung ist auch nicht ganz richtig. Wo und wie die Fotos gemacht werden müssen, dass ist aktuell noch von Amt zu Amt verschieden.
Jetzt kündigt Iris an:
Ich verklage jeden, der behauptet, dass ich einen gefälschten Ausweis hätte.

Warum sich Iris Katzenberger aktuell jedoch auf dünnes Eis begeben könnte
Ob ein guter Anwalt wirklich zu einer Klage raten würde, das ist allerdings fraglich. Denn wenn der Ausweis, den Iris in den sozialen Medien in die Kamera hält, echt ist, dann fällt auf, dass Iris auf diesem Foto wirklich nicht echt aussieht. Falls das wirklich ihr Personalausweis ist, dann könnte es sich bei dem verwendeten Foto, um ein Foto handeln, welches mit Filtern bearbeitet worden ist.
Und falls das zutreffen sollte, dann hat sich Iris nicht an die Vorgabe gehalten, dass die Bearbeitung mit Filtern für diese Fotos nicht gestattet ist. Iris sagt jedenfalls selbst, dass das Foto nicht auf dem Amt erstellt worden sei, sondern sie es mit einem QR-Code eingereicht habe. Käme der Fall vor Gericht, würde mit Sicherheit geprüft werden, warum dieser Mann wegen dem Foto die Echtheit des Ausweises anzweifelt.
Auf der anderen Seite: Wenn Iris wirklich einen Ausweis mit stark bearbeitetem Foto nutzt, hätte sie dann nicht schon längst Probleme bekommen? Wahrscheinlich ist das Foto einfach das Ergebnis von sehr starker Schminke.

Etwas grenzwertig ist, dass sie den Namen des Mannes in einem Post auf Instagram veröffentlicht und ihn als „so’n Oppa“ bezeichnet. Das könnte unter Umständen auch als Beleidigung gesehen werden. Obwohl sein Vorwurf der Dokumentfälschung natürlich wesentlich schwerer wiegt. Etwas absurd: Der „Oppa“ ist dem Foto nach im Alter von Iris. Den Post hat Iris übrigens recht schnell wieder gelöscht.
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