Der Ausgang der Gerichtsverhandlung von Marc Terenzi sorgt für Verwirrung – Die Erklärung
Marc Terenzi musste sich vor Gericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, dass er sich gegenüber der minderjährigen Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin unangemessen verhalten habe. Er soll ihr an den Po gefasst und ihr schlüpfrige Nachrichten geschickt haben. Genauer gesagt, musste sich Marc aber gar nicht vor Gericht verantworten. Dass es zu einer Verhandlung kam, war seine Entscheidung gewesen, weil er einen Strafbefehl nicht akzeptieren wollte. Marc hatte immer erklärt, dass er unschuldig sei.
Jetzt wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Es soll aber einen Täter-Opfer-Ausgleich in Form eines Gespräches geben. Vor der RTL-Kamera erklärte der Verteidiger von Marc:
Er muss das Gespräch mit der Zeugin suchen. Die müssen sich mal, etwas umgangssprachlich ausgedrückt, unterhalten. Und mit dieser Einstellung, das ist uns ganz wichtig, ist kein Schuldspruch verbunden. Er ist nicht schuldig, er hat es nicht gemacht und wer etwas anderes sagt, dann könnte es Konsequenzen geben.
Dr. Andreas Hohnel
Das verwundert viele juristische Laien. Wenn es einen Täter-Opfer-Ausgleich gibt, dann muss es doch einen Täter geben. Das sagt doch schon der Name oder etwa nicht?
Täter-Opfer-Ausgleich im Fall Marc Terenzi
Tatsächlich ist es aber anders. Ohne Gerichtsurteil gilt die Bezeichnung Angeklagter und nicht Täter. Weil ja die Schuld erst von einem Gericht festgestellt werden muss. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine Art der außergerichtlichen Konfliktbewältigung. Es gibt also nicht unbedingt ein Urteil, wie in diesem Fall. Deshalb steht auch auf der Seite des „Bundesministerium der Justiz“:
Der Begriff „Täter-Opfer-Ausgleich“ umschreibt Bemühungen um einen Ausgleich zwischen (mutmaßlichem) Täter und Opfer einer Straftat, und zwar nicht nur im Sinne einer materiellen Schadenswiedergutmachung, sondern darüber hinaus im Sinne eines ideellen Ausgleichs von begangenem und erlittenem Unrecht durch Verantwortungsübernahme auf der einen und Bereitschaft zu einem derartigen Ausgleich auf der anderen Seite.
Bundesministerium der Justiz
Da steht also in Klammern das Wort „mutmaßlich“. Denn es kann einen Täter-Opfer-Ausgleich bei verurteilten Tätern, bei denen die Schuld vom Gericht festgestellt wurde, geben. Aber auch, wie im Fall von Marc, ohne Urteil und dann ist die Bezeichnung Täter tatsächlich in gewisser Weise irreführend.
Ob Marc nun seine Karriere fortsetzen kann, wird die Zukunft zeigen. Der vor der Verhandlung festgesetzte Strafbefehl von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro zeigt jedenfalls, dass die finanzielle Situation des Sängers aktuell, mit einem Einkommen von 600 Euro im Monat, nicht gerade rosig aussieht.
Ob das wirklich nur auf diese Anklage zurückzuführen ist, wird sich jetzt wohl zeigen. Jay Khan hatte jedenfalls für Marcs Ausschluss aus der Band andere Gründe genannt. Nachzulesen hier:
Marc Terenzi zurück zu „Team 5ünf“? Das sagt Jay Khan
Marc selbst äußerte sich bei RTL jedenfalls zufrieden:
Endlich ist es zu Ende. Es war über ein Jahr Prozess und das ist der letzte Abschluss.
Marc Terenzi
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