Hinter Boris Becker hatten sich Gefängnistüren kaum geschlossen, schon gab es täglich neue Gerüchte über sein Leben in der Haft. Die Themen: Notfallknopf, schlechtes Essen, Beschwerden und Verlegung in einen „Luxus“-Bereich. Jetzt hat Beckers Medienanwalt diese Schlagzeilen von BILD und Co. kommentiert, auf ausdrücklichen Wunsch von Boris selbst.
Über die Schlagzeilen soll Boris auch im Gefängnis sehr gut informiert sein. Bei RTL „Punkt 7“ sagte Beckers langjähriger Medienanwalt Christian-Oliver Moser, dass es Boris schon immer sehr geärgert habe, wenn Unwahrheiten über ihn verbreitet würden:
Das will er und kann er nicht hinnehmen.
Christian-Oliver Moser
Was Boris Beckers Anwalt richtigstellen will
Boris gehe es den Umständen entsprechend gut, so Moser. Es sei ihm klar, dass er in der jetzigen Situation noch mehr als sonst im Fokus stehe. Aber er wehre sich gegen Unwahrheiten. Der RTL-Reporter fragt Moser direkt, nach Themen wie ständiges Betätigen des Notfallknopfes und Mäkeleien am Essen und dem Zustand des Gefängnisses. Mosers Antwort:
Nahezu nichts von dem, was in den letzten Tagen, Wochen, zu lesen war, gerade an den großen Schlagzeilen trifft zu.
Ich habe das mit ihm noch einmal abklären können:
Weder hat er irgendwelche Notknöpfe gedrückt. Das ist frei erfunden. Er hat keine Notknöpfe gedrückt, er hat sich auch nicht beschwert, er jammert nicht. Er findet die Situation nicht schön, aber er nimmt sie hin.
Christian-Oliver Moser
Boris Becker wurde nicht verlegt
Auch eine weitere Schlagzeile bestreitet Beckers Medienanwalt:
Ähnliches Beispiel: Es war überall in den Medien zu hören und zu lesen, er sei in einen vermeindlichen „Wohlfühl-Flügel“ versetzt worden.
Das stimmt nicht. Er ist weiterhin in demselben Gefängnisflügel, in dem er von Anfang an war. Er hat lediglich einmal die Zelle gewechselt.
Christian-Oliver Moser
Boris dürfe aber jeden Tag mit seiner Freundin sprechen. Alle ein bis zwei Wochen würde sie ihn besuchen. Das gebe ihm Kraft, so Moser.
Tennislegende Boris Becker war Ende April in London wegen Insolvenzverschleppung zu 2,5 Jahren Haft verurteilt und sofort inhaftiert worden.
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