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Hausarrest für Katzen zu kurz gedacht?

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Foto: PETA Deutschland

Stadt in Baden-Württemberg führt monatelangen Hausarrest für Katzen ein – Statement von PETA: „Katzen zum Buhmann zu erklären, ist zu kurz gedacht“

Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) / Stuttgart, 19. Mai 2022 – Der Rhein-Neckar-Kreis hat verfügt, dass im südlichen Teil der Stadt Walldorf sogenannte Freigängerkatzen bis Ende August sowie die kommenden drei Jahre von April bis August zu Hause eingesperrt bleiben müssen. Lassen ihre Halter die Katzen doch aus dem Haus, drohen ihnen Strafen in Höhe von 500 Euro.

Die Begründung für die drastische Maßnahme: Die Katzen würden die in der Zeit dort brütenden Haubenlerchenpopulationen gefährden. Die Haubenlerche wird auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten in der höchsten Gefährdungskategorie geführt. Aus diesem Grund drohen Katzenhaltern sogar bis zu 50.000 Euro Strafe, sollte ihr Tier eine Haubenlerche getötet haben.

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Jana Hoger – Foto: PETA Deutschland

Statement von PETA Deutschland zum Hausarrest für Katzen

Dazu nimmt Jana Hoger, die PETA-Fachreferentin für tierische Mitbewohner Stellung:

„Es ist viel zu kurz gedacht, Katzen zum „Buhmann“ für eine verfehlte Landwirtschafts- und Tierschutzpolitik zu erklären. Verantwortlich für die Gefährdung der Haubenlerche und vielen weiteren Tierarten ist nachweislich die Intensiv-Landwirtschaft mit all ihren negativen Auswirkungen wie das Insektensterben und die Zerstörung von Lebensräumen. Hier muss die Landesregierung dringend gegensteuern: Weniger Tierhaltung und weniger Gülle auf den Feldern, dafür eine Förderung des veganen Ökolandbaus.

Jana Hoger

Was Hoger natürlich kritisiert, ist dass viele Freigängerkatzen nicht kastriert sind:

Auf lokaler Ebene sollte der Landkreis Rhein-Neckar-Kreis als erste Maßnahme eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen beschließen, um die Population wildlebender, heimatloser Katzen und deren Leid zu vermindern. Viele Gemeinden in Baden-Württemberg sind hier schon mit gutem Beispiel vorangegangen.

Jana Hoger

Grundsätzlich rät die Tierschützerin Katzenbesitzer*innen:

Ein kontrollierter Freigang auf einem katzensicheren Balkon oder im eingezäunten Garten schützt die Katzen zudem vor Übergriffen, dem Straßenverkehr und ansteckenden Krankheiten von Artgenossen.

Jana Hoger

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