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Kasia Lenhardts Obduktion von Staatsanwaltschaft angeordnet

Kasia Lenhardt sorgt aktuell für Aufregung im Netz. Es kursieren wilde Gerüchte um die Todesursache. Bisher war bekannt, dass es sich sehr wahrscheinlich um einen Selbstmord handeln sollte. Die Berliner Polizei hatte bekanntgegeben, dass sie einen Einsatz wegen vermutetem Suizid gehabt habe und keine Hinweise für Fremdverschulden gefunden habe. Von daher erschienen jegliche Spekulationen, dass Kasia vielleicht ermordet worden sei, völlig absurd.

Aktuell macht im Netz die Information die Runde, dass die Polizei im Fall Kasia Lenhardt Ermittlungen führe. Deshalb hat „Promis und mehr“ bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft nachgefragt und von der Pressesprecherin und Staatsanwältin Mona Lorenz folgende Antwort erhalten:

Hinsichtlich des Todes der angefragten Person wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein Todesermittlungsverfahren geführt.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Obduktion angeordnet.

Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Mona Lorenz
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Foto: Instagram / Kasia Lenhardt

Kasia Lenhardt: Todesursache unklar?

Natürlich bedeutet diese Auskunft nicht, dass Kasia Lenhardt ermordet wurde!!!

Aber sie bedeutet, dass die Todesursache untersucht wird. Wann wird aber ein Todesermittlungsverfahren angeordnet? Das erklärt die Polizei Hessen so:

Todesermittlungen werden immer dann eingeleitet, wenn Zweifel daranbestehen, ob ein Mensch auf natürliche Weise den Tod fand oder dieser von einem Dritten herbeigeführt wurde. (…)

Sollte nach den ersten Untersuchungen und Ermittlungen ein auch noch so leiser Verdacht bestehen, dass der Tod nicht aufgrund einer natürlichen Ursache eingetreten ist, so ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an.

www.polizei.hessen.de

Das bedeutet aber, dass bei einem Suizid immer ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet wird, weil ein Selbstmord keine natürliche Todesursache ist. Die Polizei wird auch immer den Leichnam zunächst beschlagnahmen.

Was nicht immer automatisch bei jedem Suizid erfolgt, ist die Obduktion. Auf der Seite www.hilfe-nach-suizid.de, die vom Bundesgesundheitsministerium gefördert wird, steht zu diesem Thema das Folgende:

Obduktionen werden in der Regel von der Staatsanwaltschaft angeordnet, die auch die Kosten tragen.

Es kommt vor, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Obduktion verzichtet, die Angehörigen aber auf eine Obduktion bestehen. Dann geben die Angehörigen die Obduktion in Auftrag und müssen sie auch bezahlen.

www.hilfe-nach-suizid.de
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Fotos: Instagram / Kasia Lenhardt, Jerome Boateng

Kasia Lenhardt: Gründe für Gerüchte

Aber natürlich gibt es auch Gründe für die ausufernden Gerüchte. Vor allem der Todestag spricht für viele gegen einen Freitod. Denn es war der Geburtstag ihres kleinen Sohnes, der nun an diesem Datum wohl für immer leiden wird. Ist es möglich, dass Kasia das nicht bedacht hat? Es gibt aber sogar einen Fachbegriff für so eine plötzliche Entscheidung: Suizidimpuls.

Spekuliert wird auch, dass Kasia quasi an einen „Tatort“ bestellt worden sei. Es gibt scheinbar echte Sprachnachrichten, in denen Kasia sagt, dass ihr für diesen Tag bis zu einer bestimmten Uhrzeit ein Ultimatum gesetzt worden sei, um ihr Eigentum aus der Wohnung ihres Ex-Freundes zu holen. Ob das aber wirklich den Tatsachen entspricht, ist völlig offen. Und selbst wenn, ist das kein Beweis für ein Verbrechen.

Telefon-Seelsorge

Wer unter Depressionen leidet, findet in der Telefon-Seelsorge eine erste Anlaufstelle, die auch noch jederzeit erreichbar ist. Hier sind alle Kontaktdaten aufgeführt:

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