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Wendler-Wahnsinn vor Gericht: Adelines Glaubwürdigkeit & Jetzt soll Claudia aussagen

Das Gerichtsverfahren um Michael Wendlers Forderungen an die GEMA nimmt absurde Züge an. Nachdem bereits Michaels Tochter Adeline Norberg per Video vor Gericht aussagen musste, soll nun ihre Mutter Claudia Norberg ran. Und das ist eine sehr befremdliche Forderung. Langsam wird klar, dass der abgelehnte Befangenheitsantrag gegen einen der Richter, von Michaels Gegenseite gekommen sein dürfte.

Die Aussage von Tochter Adeline Norberg hat erwartungsgemäß ihren Vater unterstützt. Aber, wie schon im Vorfeld bekannt wurde, gibt es erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Adelines Aussage. Vor Gericht war jetzt davon die Rede, dass die Aussagen einstudiert gewirkt hätten, eventuell soll sogar ein Knopf im Ohr eine Rolle gespielt haben.

Trotzdem hat sich das Gericht entschieden, nur die Aussagen von Adeline zu nutzen und die Glaubwürdigkeit keine Rolle spielen zu lassen. Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen könne ein Gericht nur dann einschätzen, wenn sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschaffen könne. Das sei hier nicht der Fall gewesen.

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Michael und Laura – Screenshot: YouTube/Marcneto

Der Wendler-Beweis – Wird der Rechtsstaat vorgeführt?

Das Gericht geht davon aus, dass Michael einen Beweis erbracht habe und es nun an der Gegenseite sei, einen Gegenbeweis zu erbringen. Das soll durch die Aussage von Claudia Norberg geschehen, die sich ja selbst gegenüber der GEMA als Komponistin ausgegeben hatte. Aber Claudia hat wohl schon im Vorfeld klargestellt, dass sie nicht gewillt sei, nach Deutschland zu kommen. Jetzt soll die Gegenseite 3000 Euro für die voraussichtlich entstehenden Kosten der Befragung hinterlegen und dem Gericht eine ladungsfähige Adresse von Claudia beibringen.

Für den Insolvenzverwalter ist dieser Prozess eine Katastrophe. Die Gläubiger beobachten diesen Prozess ganz genau. Und es ist doch alles so offensichtlich. Schließlich soll Claudia nicht nur im strittigen Fall, sondern über zwölf Jahre hinweg die angebliche Urheberin von Michaels Songs gewesen sein und das GEMA-Geld kassiert haben. Wenn sie die Gelder zu Unrecht kassiert haben sollte, waren die damaligen Gläubiger von Michael die Geschädigten.

Das Problem dabei ist: Falls das gelogen war und noch nicht verjährt sein sollte, dann kann Claudia die Zeugenaussage verweigern, weil sich kein Zeuge vor Gericht selbst belasten muss. Außerdem hat sie als damalige Ehefrau von Michael ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Der Insolvenzverwalter erachtet die Befragung von Claudia trotzdem als sinnvoll. Er weist auf besondere Möglichkeiten im Insolvenzrecht hin. Vielleicht könnte es zum Beispiel darauf hinauslaufen, dass die Insolvenz nicht beendet wird, wenn Claudia nicht kooperiert und den Gläubigern weiterhin geschadet wird. Schließlich erfolgt die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren nur, wenn der Schuldner die auferlegten Bedingungen in der sogenannten Wohlverhaltensphase erfüllt hat.

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Adeline und Michael – Screenshots: YouTube/Marcneto, Telegram/Wendler Media USA, Foto: Pixabay

Die offizelle Stellungnahme des Gerichts zum Wendler

Julia Önel, die Gerichtssprecherin des Berliner Kammergerichts erklärte auf Anfrage von „Promis und mehr“:

In der mündlichen Verhandlung vom 6. Februar 2023 hat der 24. Zivilsenat die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausgiebig erörtert, so insbesondere auch das Ergebnis der bislang durchgeführten Beweisaufnahme, also der erfolgten Zeugenvernehmungen. Diese betraf im Kern die Behauptungen des Klägers hinsichtlich seiner Urheberschaft an den im Streit befindlichen musikalischen Werken.

Im Ergebnis hat das Gericht mitgeteilt, dass nunmehr der von dem Streithelfer, dem Insolvenzverwalter der vormaligen Ehefrau des Klägers, angebotene Gegenbeweis erhoben werden solle, nämlich letztere als Zeugin vernommen werden solle.

Dies wurde damit begründet, dass nach derzeitiger – vorläufiger – Einschätzung des Senats der Kläger den Beweis erbracht habe. Vorab wurde von dem Streithelfer ein Vorschuss auf die durch die Beweiserhebung voraussichtlich entstehenden Kosten angefordert.

Julia Önel, Gerichtssprecherin Kammergericht Berlin

Ein Termin für die Beweisaufnahme und die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung sei noch nicht bestimmt worden, so die Gerichtssprecherin, die weiterhin ausführte:

Ganz allgemein ist es im Zivilrechtsstreit so, dass zunächst eine Partei verpflichtet ist, die von ihr behaupteten Tatsachen – soweit diese von der anderen Partei bestritten werden – unter Beweis zu stellen.

Soweit dieser Beweis, etwa durch Zeugenvernehmung, zur Überzeugung des Gerichts gelingt, kann es erforderlich sein, auch Beweis über gegenteilige Tatsachen zu erheben, die die andere Partei behauptet. Dies ist dann ein sogenannter Gegenbeweis.

Julia Önel, Gerichtssprecherin Kammergericht Berlin

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