Michael Wendlers Prozess vor dem Berliner Kammergericht hat gerade durch die Aussage seiner Tochter Adeline Noberg für Aufregung gesorgt. Jetzt erfuhr „Promis und mehr“: Der Prozess wird im Februar fortgesetzt. Der Befangenheitsantrag gegen einen der Richter wurde abgelehnt.
Überall wird über die Aussage von Adeline berichtet. Die veröffentlichte Zeugenaussage hat das Kammergericht gegenüber „Promis und mehr“ nicht bestätigt. Gerichtssprecherin Julia Önel betont, dass die Zeugenvernehmung in nichtöffentlicher Sitzung stattgefunden habe:
Weshalb ich um Verständnis bitte, dass ich über deren Inhalt keine Angaben machen kann. Die von Ihnen zitierten Passagen kann ich deshalb weder bestätigen noch dementieren. Von Seiten der Pressestelle des Kammergerichts ist kein Protokoll herausgegeben worden.
Julia Önel, Gerichtssprecherin
Mehr zu der angeblichen Zeugenaussage von Adeline kann hier nachgelesen werden:
Hat Michael Wendlers Tochter ihre Mutter wirklich so brutal in die Pfanne gehauen?
Allerdings dürfte die Öffentlichkeit bald von der Zeugenaussage erfahren.
Michael Wendler: Der neue Verhandlungstermin steht
Gerichtssprecherin Önel kündigt an, dass schon in einem Monat die Zeugenvernehmung öffentlich gemacht werden könnte:
Ein neuer Termin zur – öffentlichen – mündlichen Verhandlung, in der dann voraussichtlich auch über das Ergebnis der Zeugenvernehmung verhandelt wird, wurde inzwischen auf den 6. Februar 2023, 11:00 Uhr, Saal 135 bestimmt.
Julia Önel, Gerichtssprecherin
Es bleibt natürlich die Frage, wer die Zeugenvernehmung öffentlich gemacht haben könnte. Vorausgesetzt die Informationen sind echt. Dazu sagt die Gerichtssprecherin:
Ganz allgemein ist es so, dass Verhandlungsprotokolle im Anwaltsprozess – wie hier – den anwaltlichen Vertreter*innen aller Prozessbeteiligten (Kläger*in/Beklagte*r/Streithelfer*in) übersandt werden. Die gilt auch für Protokolle von Zeugenvernehmungen durch einen beauftragten Richter.
Julia Önel, Gerichtssprecherin
Befangenheitsantrag im Michael Wendler Prozess wurde abgelehnt
Und dann gab es ja noch den Befangenheitsantrag gegen einen der Richter. Dazu sagt die Gerichtssprecherin:
Das Befangenheitsverfahren wurde durch Zurückweisung des Antrags abgeschlossen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass nicht mitgeteilt worden ist, welche*r Prozessbeteiligte den Befangenheitsantrag gestellt hatte.
Julia Önel, Gerichtssprecherin
Es muss also nicht zwingend Wendler gewesen sein. Es geht immer noch um rund 42 000 Euro von der GEMA für Kompositionen. Adeline soll ausgesagt haben, dass ihr Vater Klavier spielen und komponieren könne. Das wird von anderen Seiten bestritten. Die Verhandlung im Februar dürfte spannend werden.
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In eigener Sache:
„Promis und mehr“ engagiert sich gegen Mobbing. Deshalb werden abwertende und/oder beleidigende Kommentare nicht akzeptiert.
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