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Fußball: Jerome Boateng – Verdacht vorsätzliche Körperverletzung: Revisionen begründet

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Screenshot: SAT.1

Fußballer Jerome Boateng war am 2. November letzten Jahres von der 25. Strafkammer des Landgerichts München I wegen zwei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und Beleidigung zum Nachteil der Mutter zweier seiner Töchter verurteilt worden. Das Gericht hatte auf eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro entschieden. Alle Parteien wollten gegen das Urteil in Revision gehen. Jetzt hat das Oberlandesgericht ein Update zu dem Fall gegeben.

Der Prozess im November 2022 war bereits ein Berufungsprozess. In erster Instanz war Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Dagegen hatte der Fußballer Berufung eingelegt. Im Berufungsprozess wurde Boateng zwar „nur“ zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt, aber nun hätte er als vorbestraft gegolten.

Denn in der ersten Instanz lautete das Urteil: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro. Ab 90 Tagessätzen gilt ein Verurteilter als vorbestraft. Mit den 120 Tagessätzen in der Berufung vom Münchener Landgericht läge Boateng klar darüber.

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Screenshot: SAT.1

Strafverfahren gegen Fußballer Jerome Boateng

Am Freitag, 27. Januar 2023 teilte nun Dr. Laurent Lafleur, Gerichtssprecher des Oberlandesgerichts, folgendes mit:

Der Angeklagte, die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Revisionen sind nunmehr allesamt fristgerecht begründet worden.

Die Akten werden jetzt durch Vermittlung der Generalstaatsanwaltschaft München dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Dr. Laurent Lafleur, Gerichtssprecher Oberlandesgericht

Der Gerichtssprecher erklärte:

Das Bayerische Oberste Landesgericht ist in Bayern anstelle der Oberlandesgerichte unter anderem zuständig für Entscheidungen über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte.

Dr. Laurent Lafleur, Gerichtssprecher Oberlandesgericht
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Auch sein Verhalten gegenüber der verstorbenen Kasia Lenhardt hatte Boateng vor Gericht gebracht
Screenshot: Instagram / Kasia Lenhardt, Zeichnung: Promis und mehr

Häusliche Gewalt statt Fußball-Tore?

Das Urteil in der Berufungsverhandlung hatte das Landgericht München so begründet:

Zur Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte im Rahmen eines Streits anlässlich einer gemeinsamen Urlaubsreise in die Karibik eine Kühltasche in Richtung der Nebenklägerin geworfen und dieser dadurch Schmerzen verursacht.

Im weiteren Verlauf des Abends habe der Angeklagte der Nebenklägerin im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung eine Verletzung am Auge und weitere Verletzungen beigebracht. Bei beiden Gelegenheiten sei die Nebenklägerin auch beleidigt worden. Damit konnte sich die Strafkammer anders als noch das Amtsgericht von mehreren Verletzungshandlungen zum Nachteil der Nebenklägerin überzeugen.

Bettina Kaestner, Sprecherin Landgericht München

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