Michael Wendler hatte in Berlin auf Ausschüttung von GEMA-Tantiemen geklagt. Zu den angesetzten Verhandlungsterminen war er allerdings trotz Ladung durch das Gericht nicht erschienen. Auch seine Tochter Adeline Norberg war ebenfalls der Ladung nicht gefolgt und konnte somit nicht als Zeugin vernommen werden. Am Montag, 17. Oktober, wollte das Kammergericht Berlin seine Entscheidung trotzdem verkünden. Doch das ist jetzt vom Tisch.
Gerichtssprecher Thomas Heymann teilte „Promis und mehr“ mit:
Der 24. Zivilsenat des Kammergerichts hat in dem gestrigen Verkündungstermin in dem Verfahren 24 U 72/19 beschlossen, die in den USA aufhältliche Tochter des Klägers durch eine beauftragte Richterin im Wege einer Videokonferenz vernehmen zu lassen. Diese Vernehmung durch eine beauftragte Richterin ist allerdings nichtöffentlich.
Thomas Heymann, Gerichtssprecher
Heikle Aussage für Michael Wendlers Tochter
Ob diese Entscheidung Adeline in Schwierigkeiten bringt? Eine eventuelle Falschaussage vor Gericht könnte Konsequenzen haben.
Das Gericht scheint jedenfalls entschlossen, die Hintergründe für die Firmenwechsel bei Wendler aufzuklären. Zunächst war Wendler ja Angestellter seiner Ex-Frau Claudia Norberg, der Mutter von Adeline. Die GEMA-Tantiemen sollten ursprünglich an Claudia fließen.
Als das Geld aber für Claudias Insolvenz draufgehen sollte, war Wendler plötzlich eingefallen, dass er der Songschreiber gewesen sei und hatte das Geld eingefordert. Und plötzlich war Wendler nicht mehr der Angestellte seiner Ehefrau, sondern der Angestellte seiner Tochter. So kam Adeline ins Spiel.
Michael Wendler: So geht es vor Gericht weiter
Der Gerichtssprecher erklärt, wie es vor Gericht weitergehen soll:
Ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor dem Senat wird – allerdings erst im Anschluss an diese Beweiserhebung durch die beauftragte Richterin – im Dezernatswege bestimmt werden.
Thomas Heymann, Gerichtssprecher
Zuerst muss also die Vernehmung durchgeführt worden sein. Dann wird das Ergebnis aber auch öffentlich:
Über das Ergebnis der Beweiserhebung durch die beauftragte Richterin und über das weitere Procedere wird der Senat daher erst in diesem noch anzuberaumenden – öffentlichen – Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln.
Wann das genau sein wird, lässt sich aus den vorgenannten Gründen noch nicht sagen.
Thomas Heymann, Gerichtssprecher
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