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Michael Wendler – Landgericht: Anwalt legte Mandat nieder

Michael Wendler wurde vom Landgericht Duisburg in Abwesenheit zur Zahlung von 25 000 Euro an die Dorstener Trockenbaufirma „Peters Elementebau“ verurteilt. Auf Telegram hatte sich Wendler zu dem Fall zu Wort gemeldet und sich über die „Lügenpresse“ beschwert. Die Schlagzeilen seien falsch, er müsse gar nichts bezahlen. Dabei sagte Wendler wörtlich:

Mein Rechtsanwalt ist leider vorgestern gar nicht zur Verhandlung gegangen, dadurch bedingt gab es ein Versäumnisurteil. Das ist, wenn der Anwalt nicht da ist, dann hat der Richter keine andere Möglichkeit, als so zu entscheiden, obwohl wir hier die Sache ganz klar gewonnen hätten.

Das macht aber gar nichts. Es wird jetzt Einspruch eingelegt und dann gibt es einen neuen Termin, zu dem ich nicht persönlich erscheinen muss, sondern nur mein Rechtsanwalt.

Michael Wendler
WendlerAnkuendStatement
Foto: Instagram / MIchael Wendler

Michael Wendler lässt wichtiges Detail aus

Wenn Michael Wendler sagt, dass sein Anwalt nicht zur Verhandlung gegangen sei, dann ist das eine etwas seltsame Umschreibung für die Tatsachen, vor allem, wenn er doch angeblich in seinem Statement über Fakten aufklären will. Denn „Promis und mehr“ hat beim Landgericht Duisburg nachgefragt und da hört sich das etwas anders an:

Der Beklagtenvertreter hat das Mandat in dieser Sache vor dem Termin niedergelegt. Ob das auch der Grund dafür ist, dass er zu dem Termin nicht erschienen ist, kann ich aber natürlich nicht sagen.

Henning Bierhaus, Pressesprecher und Richter am Landgericht Duisburg

Wenn der Beklagtenvertreter, also der Rechtsanwalt von Michael Wendler, sein Mandat vor der Gerichtsverhandlung niedergelegt hat, dann konnte Wendler auch nicht damit rechnen, dass er vor Gericht erscheinen wird. Und dann ist die Bezeichnung „mein Rechtsanwalt“ falsch und würde korrekt „mein ehemaliger Rechtsanwalt“ lauten.

Platzhalter
Foto: Sigrid Schulz

Michael Wendler hat noch Zeit für den Einspruch

Richtig ist, dass Wendler gegen das Urteil Einspruch einlegen kann. Das hat Wendler noch nicht getan. Die Zeit sei aber noch nicht abgelaufen, so Gerichtssprecher Henning Bierhaus:

Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Urteil in der Sache 13 O 89/16 bislang noch nicht rechtskräftig ist.

Gegen ein Versäumnisurteil sieht das Gesetz einen Einspruch als zulässiges Rechtsmittel vor. Dieser muss binnen einer Frist von zwei Wochen eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Versäumnisurteils und läuft daher vorliegend noch.

Henning Bierhaus, Pressesprecher und Richter am Landgericht Duisburg

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