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Tierversuche: Affenhirnforschung in Bremen muss ein Ende haben

Foto: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

Diese Versuche sind besonders grausam – Bedeutsame Erkenntnisse nach mehreren Jahrzehnten nicht nachgewiesen – Petition: hier

Schreckliche Tierversuche am Pranger: Vom 5.– 11. Juli hängen in der Stadt Bremen 75 City-Light-Poster, um der Öffentlichkeit die an der Universität noch immer stattfindenden Affenhirnversuche vor Augen zu führen. Initiiert wurde die Plakataktion von den Vereinen Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT), die endlich ein Ende dieser „tierquälerischen und wissenschaftlich fehlgeleiteten Forschung“ fordern.

Bereits im November 2021 hatten die beiden Vereine in einer großangelegten Plakataktion auf die wissenschaftlich obsoleten invasiven Versuche am Hirn von Primaten aufmerksam gemacht. Mit der erneuten Aktion bekräftigen sie ihre Forderung nach einem Ende dieser ihrer Aussage nach altertümlichen Forschungsmethode und verweisen auf innovative Hirnforschung an beispielsweise Hirnorganoiden, mittels derer sich zielgenau Funktion und Erkrankungen des menschlichen Gehirns erforschen lassen.

Foto: Ärzte gegen Tierversuche

Grauenhafte Tierversuche schon seit 1997

Die Affenhirnversuche finden in Bremen bereits seit 1997 statt. Durch Entzug lebensnotwendiger Flüssigkeit werden die Tiere gezwungen, Aufgaben am Bildschirm zu lösen, während ihr Kopf an einem zuvor mit Schrauben fixierten Haltebolzen bewegungslos fixiert wird. Durch eine Elektrodenkammer, die über einem Bohrloch im Schädelknochen befestigt ist, werden Elektroden in das Gehirn eingeschoben, um die Aktivität von Nervenzellen zu messen.

Die Vereine sind davon überzeugt, dass diese Versuche nicht genehmigungsfähig sind, wenn die Schaden-Nutzen-Abwägung, wie sie das Tierschutzgesetz verlangt, korrekt durchgeführt wird. Denn der Schaden in Form von Leiden und Ängsten der Tiere ist außerordentlich hoch, während der Nutzen beispielsweise in Form von besonders bedeutsamem Erkenntnisgewinn oder konkreten klinischen Anwendungsmöglichkeiten auch nach mehreren Jahrzehnten nie nachgewiesen wurde.

ÄgT und DJGT zollen der Bremer Gesundheitsbehörde großen Respekt für ihre ablehnende Haltung gegenüber den invasiven Hirnversuchen an Primaten. Durch Beschluss des Bremer Verwaltungsgerichts wurde die Behörde zuletzt angehalten, die Versuche bis Ende November 2022 zu genehmigen. Im Falle eines Genehmigungsantrags auf Fortführung der Versuche und eines möglichen Gerichtsverfahrens, werden ÄgT und DJGT die Gesundheitsbehörde darin unterstützen, das Ende der Bremer Primatenhirnforschung herbeizuführen.

Die Plakataktion ist der Auftakt der Öffentlichkeitskampagne 2022 von ÄgT. Weitere Aktionen folgen und werden unter www.tierversuche-sind-unmenschlich.de zu finden sein.

Weitere Information

Plakataktion: Schluss mit der Affenqual in Bremen! >>

Hirnforschung an Affen in Bremen >>

Petition unterschreiben: hier

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Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Goethestraße 6-8, 51143 Köln, Tel. 02203-9040990, Fax 02203-9040991
info@aerzte-gegen-tierversuche.de, www.aerzte-gegen-tierversuche.de

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche e.V. besteht seit 1979 und ist ein bundesweiter Zusammenschluss aus Ärzten, Tierärzten und Naturwissenschaftlern, die Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ablehnen. Der Verein engagiert sich für eine moderne, humane Medizin und Wissenschaft ohne diese Versuche, die sich am Menschen orientiert und bei der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten sowie der Einsatz tierversuchsfreier Forschungsmethoden im Vordergrund stehen.


Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Littenstraße 108, 10179 Berlin, Fax 030-400 54 68 69
poststelle@djgt.de, www.djgt.de

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ist eine Vereinigung, deren Mitglieder – vornehmlich Juristinnen und Juristen – sich mit dem deutschen, europäischen und internationalen Tierschutzrecht befassen. Die DJGT setzt sich für die Förderung des Tierschutzes ein und verfolgt das Ziel, auf den effektiven Vollzug der bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen und deren Fortentwicklung hinzuwirken.

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