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Verwirrung um Iris Kleins Prozess: Ist es ein Straf- oder ein Zivilgericht?

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Screenshots: RTLZWEI, Instagram/Nadescha Leitze

Iris Klein steht aktuell auf Mallorca vor dem Landgericht. Im Netz herrscht Uneinigkeit, ob es sich dabei um einen Straf- oder einen Zivilprozess handelt. „Promis und mehr“ geht dem auf den Grund. Außerdem hat sich jetzt die Zeugin Nadescha Leitze ausführlich zu dem Prozess geäußert.

Aber auch Nadescha weiß nicht, ob es sich um ein Zivilverfahren oder einen Strafprozess handelt. Das Landgericht sei jedenfalls wegen der Höhe des angeblichen Schadens, 150 000 Euro, zuständig, so Nadescha.

Ingo Wohlfeil schreibt in der Mallorca Zeitung, dass Iris die Beschuldigte sei. Das ist verwirrend. In Deutschland wäre bei einem Zivilprozess die Bezeichnung „Beklagte“ richtig. In einem Strafprozess wäre es die Bezeichnung „Angeklagte“.

Auf der Seite „Jura für alle“ wird das so erklärt:

(1) Beschuldigter ist, gegen wen der Verdacht der Begehung einer Straftat besteht und gegen den deshalb das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

(2) Angeschuldigter wird er, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zum Schluss kommt, ihn anzuklagen (genauer: die öffentliche Klage zu erheben).

(3) Angeklagter wird er, wenn daran anschließend das Gericht beschließt, die Anklage zuzulassen.

Jurafueralle.de

Iris selbst hat auf Instagram erklärt, dass es sich nur um eine zivile Sache handele.

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Iris, Peter und Nadescha (v.l.) – Screenshot: Instagram/Nadescha Leitze

Die entscheidende Frage: Wer klagt gegen Iris Klein?

Nach deutschem Recht, das spanische ist dem deutschen sehr ähnlich, lässt sich die Frage damit beantworten, wer der Kläger ist. In einem Strafprozess erhebt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Das Opfer einer Straftat wird dann als Nebenkläger bezeichnet.

In einem Zivilprozess ist dagegen der mutmaßlich Geschädigte selbst der Kläger. Einen Staatsanwalt gibt es dort nicht. Ob eine Klage zulässig ist oder nicht prüft das Gericht selbst.

Und jetzt wird es wirklich verwirrend, denn die BILD schreibt das Folgende:

Ein langer Tag für die Katzenmama, vermutlich gepaart mit ordentlich Katzenjammer. Das hatte einen schwerwiegenden Grund: Denn die Klägerin Jasmine Reinemuth forderte fünf Jahre Haft für Iris Klein (Vorwurf der Wirtschaftskriminalität).

Nach BILD-Informationen teilt die Staatsanwaltschaft diese Ansicht jedoch nicht.

BILD.de

Das könnte also heißen, es war ein Zivilprozess. Die Staatsanwaltschaft teilte den Vorwurf nicht und hat keine Anklage erhoben. Aber dann wäre auch kein Staatsanwalt in dem Prozess anwesend gewesen.

Und diese Frage konnte Nadescha sicher klären, denn Zeugen werden in einem Prozess natürlich auch von der Staatsanwaltschaft befragt. Gegenüber „Promis und mehr“ erklärte Nadescha:

Ja, die Staatsanwaltschaft war dabei.

Nadescha Leitze

Damit dürfte feststehen, dass es sich um einen Strafprozess handelt. Dafür spricht auch die Forderung nach einer Gefängnisstrafe. In einem Zivilprozess wäre das natürlich ausgeschlossen.

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Daniela und Iris – Foto: RTLZWEI

Iris Klein und der Bodyguard

Nadescha erklärte am Freitag auf Instagram, dass Iris ganz sicher keinen Bodyguard vor Gericht wegen ihr gebraucht hätte. Da beide auf Mallorca leben, wäre es für sie leicht Iris zu treffen. Was sie aber vermeide, weil sie Iris nicht mehr sehen wolle. Es wäre völlig absurd, dass sie ausgerechnet vor Gericht Iris gegenüber hätte handgreiflich werden sollen, betont Nadescha.

Im Gegenteil, sie wäre froh, wenn irgendwann einmal Ruhe wäre. Im Prozess, so Nadescha, sei für Iris aber das Schlimmste wohl abgewendet:

Die Klägerin hatte eine Gefängnisstrafe gefordert. Ich denke, das wird nicht kommen und deswegen wird sie auch beruhigt sein.

Nadescha Leitze

In dem Prozess geht es um die Kündigung eines Mietvertrags eines Lokals durch Iris. Dadurch soll der Investor einen hohen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben. Er soll nicht einmal mehr die Möglichkeit gehabt haben, sein Mobiliar aus dem Laden zu holen.

Auf RTLZWEI ist Iris aktuell recht prominent in der Doku ihrer Tochter zu sehen. „Daniela Katzenberger – Familienglück auf Mallorca“ läuft immer mittwochs um 20.15 Uhr auf RTLZWEI und kann auf RTL+ gestreamt werden.

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In eigener Sache:

„Promis und mehr“ engagiert sich gegen Mobbing. Deshalb werden beleidigende und/oder herabsetzende Kommentare nicht akzeptiert.

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