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Tierversuche: Offener Brief an Cem Özdemir – von 14 Tierschutzvereinen

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Fotos: BMEL/Janine Schmitz Photothek, PETA USA

Gemeinsam mit weiteren Organisationen und Verbänden wie „Ärzte gegen Tierversuche“ und dem „Bundesverband der Tierversuchsgegner“ fordert PETA den Bundesminister auf, gravierende Defizite im Tierversuchsrecht endlich zu beheben

 
Tierversuche in Deutschland schon lange in der Kritik der EU: Gemeinsam mit 13 Tierschutz- und Tierrechtsvereinen wendet sich PETA in einem offenen Brief an Bundesminister Cem Özdemir. Anlass sind gravierende Mängel in den derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Tierversuchen. Ein juristisches Gutachten belegt, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie fehlerhaft in das deutsche Recht umgesetzt wurde.

Die Bundesregierung will das Tierschutzgesetz in diesem Jahr überarbeiten. Daher fordert das Bündnis den zuständigen Bundesminister auf, die Gelegenheit zu nutzen. Die Organisationen und Verbände appellieren an Özdemir, die gesetzlichen Umsetzungsdefizite im Tierversuchsrecht durch entsprechende Änderungen im Tierschutzgesetz und in der Tierschutztierversuchsverordnung zu beheben.

„Die Regierung muss endlich handeln und bei der anstehenden Überarbeitung die längst überfälligen Änderungen in das deutsche Tierschutzgesetz einbauen“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Dieses schützt Tiere in Versuchslaboren bislang noch nicht einmal nach den von der EU vorgegebenen Mindestmaßen. Deutschland muss sein ‚Staatsziel Tierschutz‘ ernst nehmen und durch gesetzliche Änderungen deutliche Verbesserungen erzielen, bis ein Ausstiegsplan aus Tierversuchen die Forschung endgültig modernisiert. PETA hat hierfür bereits ein Strategiepapier vorgelegt – den Research Modernisation Deal.“

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Fotos: Ärzte gegen Tierversuche, Pixabay / Wattblicker

Gesetzesdefizite trotz eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens

Im Jahr 2018 leitete die EU-Kommission ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Nach einer Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutztierversuchsverordnung wurde das Verfahren 2022 offiziell eingestellt. Die Gründe sind weder transparent noch nachvollziehbar. Damit bestehen weiterhin erhebliche tierschutzrelevante Mängel. Die Folgen zeigt ein pathologischer Bericht auf, von dem die Organisation Ärzte gegen Tierversuche 2022 Kenntnis erlangte. Dieser belegt, dass die Tiere außergewöhnlich hohem Leiden ausgesetzt waren – obwohl die entsprechenden Versuchsvorhaben oft lediglich als mittelgradig belastend eingestuft und genehmigt wurden.

Genehmigung besonders leidvoller Tierversuche in Deutschland ohne Einschränkung möglich

Die EU schreibt eine sogenannte Schmerz-Leidens-Obergrenze vor, ab der ein Tierversuch grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden sollte. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen erlaubt. Dagegen ist in Deutschland die Genehmigung besonders leidvoller Tierversuche weiterhin ohne Einschränkung möglich. Auch schwerstbelastende Versuche dürfen begonnen werden, bevor die EU-Instanz antwortet und gegebenenfalls von ihrem Vetorecht Gebrauch macht.

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Foto: Ärzte gegen Tierversuche

Juristisches Gutachten belegt fehlerhafte Umsetzung des Tierversuchsrechts

Dem offenen Brief liegt ein Gutachten des ersten Vorsitzenden der Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Dr. Christoph Maisack, bei. Darin erläutert er die zahlreichen Mängel bei der Umsetzung des europäischen Tierversuchsrechts in das deutsche Recht. Die Defizite betreffen vor allem die Prüfkompetenz der Genehmigungsbehörden.

So muss den Behörden laut EU-Tierversuchsrichtlinie eine „vollumfänglich selbstständige Beurteilung“ zustehen. In Deutschland wird diese Prüfkompetenz jedoch zum Großteil auf eine Plausibilitätskontrolle reduziert. Folglich liegt ein großer Teil der Projektbeurteilung ausschließlich in den Händen des Antragstellers.

Weiterhin formuliert die EU-Tierversuchsrichtlinie beispielsweise sehr konkrete und hohe Anforderungen dazu, wie der Schaden für die Tiere und der Nutzen für den Menschen anzugeben ist. Seine Bemühungen und Recherchen zum Auffinden einer möglichen tierversuchsfreien Methode muss der Antragsteller laut Richtlinie ausführlich und konkret dokumentieren, um die vermeintliche Unerlässlichkeit des Tierversuchs zu belegen. Nur so kann die Behörde eine fundierte Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen.

All diese und viele weitere Voraussetzungen fehlen im deutschen Gesetz.

Weitere Informationen:

PETA.de/Themen/Research-Modernisation-Deal-Strategiepapier
PETA.de/Themen/Tierversuche
 
Der offene Brief an Cem Özdemir inklusive der Anhänge steht hier zur Verfügung.

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