PETA darf Gina-Lisas Welpenkauf bei umstrittener Händlerin kritisieren
Gina-Lisa Lohfink muss nach ihrem etwas unrühmlichen Ausscheiden bei „Kampf der Realitystars 2021“ die nächste Schlappe hinnehmen. Vor dem Stuttgarter Landgericht unterlag Gina-Lisa jetzt der Tierschutzorganisation PETA. Auch weiterhin darf PETA Gina-Lisas Anschaffung eines Zuchthundes aus Osteuropa kritisieren. Aus der von Gina-Lisa öffentlich geforderten Entschuldigung von PETA wird also definitv nichts.
Schon im Juli hatte PETA auf Nachfrage von „Promis und mehr“ ganz klar Stellung bezogen:
Für eine Entschuldigung besteht kein Raum.
PETA hat zwar den Kauf völlig zu Recht kritisiert, aber höflich zugleich Frau Lohfink eingeladen, am Programm „Adopt, don’t shop“ teilzunehmen.
Ihre Antwort darauf wörtlich: „… und deshalb habe ich meine bissigen Anwälte von der Leine gelassen.“
PETA ist bissfest!
Dr. Edmund Haferbeck, PETA
Und PETA hat Recht behalten.
Gina-Lisa Lohfink und die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart
Das besondere Problem bei Gina-Lisa Lohfink war für PETA nicht nur der Kauf eines Hundes bei einer umstrittenen Händlerin, der dann als Welpe die lange Reise aus Russland antreten musste. Nein, Gina-Lisa hatte dann auch noch auf Instagram öffentlich vor ihren damals rund 230 000 Followern Werbung für diese Händlerin gemacht. Berichterstattungen unter anderem in dem Magazinen von RTL waren die Folge.
Für das Gericht muss Gina-Lisa durch die öffentliche Berichterstattung auch eine Meinungsäußerung von PETA zu ihrem Handeln hinnehmen.
Daher wird die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Richter Oliver Schlotz-Pissarek auch so begründet:
Die streitgegenständliche Pressemitteilung greift das Problem des illegalen Welpenhandels auf und kritisiert in diesem Zusammenhang die Antragstellerin für ihren Kauf eines „jungen Pomeranian“ bei einer „umstrittenen Münchner Hundehändlerin“.
Diese Kritik ist anlass- und sachbezogen.
Insbesondere nachdem über den Ankauf des Hundes auch öffentlich berichtet wurde, muss die Antragstellerin die Kritik hinnehmen.
Oliver Schlotz-Pissarek, Landgericht Stuttgart
Der Antrag ist daher zurückzuweisen.
PETA kommentierte die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart gegenüber „Promis und mehr“ so:
PETA lässt sich nicht mundtot machen.
Dr. Edmund Haferbeck, PETA
Kommentar der Autorin Sigrid Schulz
Ich bin so unglaublich sauer auf alle Käufer von Hunden bei EBay-Kleinanzeigen oder sonstigen dubiosen Händlern. Die Corona-Pandemie war eine große und vielleicht einmalige Chance, endlich das Elend der Straßenhunde zu beenden. Die Tiere waren da. Hungernd, sehnsüchtig auf der Straße im Dreck verharrend.
Das Elend hätte auf einen Schlag ein Ende gehabt. Und das auf mehreren Ebenen, denn in einem Zuhause, unter der Obhut von Menschen, hätten sich die Hunde auch nicht mehr unkontrolliert vermehrt.
Das heißt, passend zum nachlassenden Interesse am Ende der Pandemie wäre die Zahl der Hunde gesunken.
Stattdessen wurden die brutalsten Zuchstätten für ihre entsetzliche Tätigkeit fürstlich bezahlt, genauso wie die Händler und alle, die in diesem schmutzigen Geschäft ihr Geld verdienen.
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In eigener Sache:
„Promis und mehr“ engagiert sich gegen Mobbing.
Deshalb werden abwertende und/oder beleidigende Kommentare nicht mehr akzeptiert.
Das gilt in diesem speziellen Fall auch ganz ausdrücklich für Gina-Lisa!
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