Durch Kritik von PETA sah sich Gina-Lisa Lohfink in ihren Persönlichkeitsrechten beschnitten – Dabei hatte Gina-Lisa sogar Werbung für eine umstrittene Welpenhändlerin in ihrer Instagram-Story gemacht – Influencer haben Vorbildfunktion
Wieder ist Gina-Lisa Lohfink mit ihrer Klage gegen die Tierschutzorganisation PETA krachend gescheitert. Sie wollte sich die Kritik von PETA nicht gefallen lassen. PETA hatte Gina-Lisa für die Anschaffung eines Welpen bei einer umstrittenen Hundehändlerin aus einer osteuropäischen Zucht kritisiert. Öffentlich hatte Gina-Lisa eine Entschuldigung von PETA gefordert. Stattdessen wird es jetzt teuer für sie.
Inzwischen war der Fall vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht gelandet. Gina-Lisas Argumentation: Mit ihrem Welpen sei ja alles in Ordnung gewesen. Der sei nicht illegal beschafft worden und auch gesund.
Eine befremdliche Argumentation, denn natürlich hat die Hundehändlerin einer Influencerin wie Gina-Lisa keinen kranken und illegal eingeführten Welpen gegeben. Dann hätten alle Follower dem armen Wesen beim langsamen Sterben zugesehen und das wäre eine schlechte Werbung gewesen.
Auf der Instagram-Seite „Balu the Pomerian“ gibt es ein anderes Beispiel. Dabei geht es um dieselbe Hundehändlerin

Das sagt PETA zu dem neuen Urteil
Dr. Edmund Haferbeck ist der Leiter der Wissenschafts- und Rechtsabteilung bei PETA. „Promis und mehr“ hat Dr. Haferbeck um seine Einschätzung gebeten und er hat zu Gina-Lisa eine klare Meinung:
Gina-Lisa Lohfink ist beratungsresistent. In drei Beschluessen ist ihr nunmehr gerichtlich attestiert worden, dass PETA mit der Zuspitzung des vielfach illegalen Welpenhandels mit ihrem Hundekauf vollkommen recht hatte.
Wer seine Anwälte auf PETA loslässt, wie Gina Lohfink großspurig der Öffentlichkeit mitteilte, bekommt die Quittung und hat dazu noch jede Menge Kosten zu schultern.
Das nächste Mal:
Augen auf bei dem, was man tut. Hände weg von Tierkäufen jeglicher Art.
Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck
PETA Special Projects, Senior
Zur Info:
PETA propagiert „Adopt don’t shop“, also Tiere aus dem Tierheim adoptieren und nicht kaufen.

Gina-Lisa Lohfink muss PETAs Meinungsäußerung hinnehmen
Während sich Gina-Lisa von PETA in ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlt, sieht das Stuttgarter Oberlandesgericht, genau wie das Landgericht, die Aussagen von PETA als zulässige Meinungsäußerung:
Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um Meinungsäußerungen:
Die Aussage „und treibt den illegalen Welpenhandel damit nur noch weiter voran“ bezieht sich zwar, wie die sofortige Beschwerde zutreffend geltend macht, aufgrund des Wortes „damit“ eindeutig auf den Kauf des Hundes durch die Antragstellerin und das damit „gesetzte Statement“.
Damit ist aber nicht ohne Weiteres gesagt, dass dadurch geäußert wird, dieser Kauf sei illegal gewesen. Das wird gerade nicht behauptet.
Oberlandesgericht Stuttgart
Zu der Hundehändlerin sagt das Oberlandesgericht:
Die Verkäuferin wird zwar als „umstritten“ bzw. „höchst umstritten“ bezeichnet, also im Zwielicht stehend. Dies beinhaltet jedoch nicht die Äußerung, sie handle mit illegalen Welpen.
Selbst wenn man dies anders sähe, wird jedenfalls nicht geäußert, dass alle von dieser Verkäuferin verkauften und insbesondere der von der Antragstellerin gekaufte Welpe Gegenstand eines illegalen Handels waren.
Oberlandesgericht Stuttgart
Gina-Lisa müsse sich als Influencerin gefallen lassen, wenn PETA die Meinung vertritt, dass sie ein schlechtes Vorbild sei:
„Damit den illegalen Welpenhandel vorantreiben“ ist vielmehr eine – negative – Bewertung („PETAs Statement“) der unstreitigen Tatsache, dass die Antragstellerin als Person des öffentlichen Lebens, als Influencerin, die ja Produkte und Lebensstile bewerben will, einen Welpen einer Hunderasse erworben hat, deren Welpen häufig aus tierschutzwidrigen osteuropäischen Zuchtstätten stammen und Gegenstand eines illegalen Handelns sind.
Oberlandesgericht Stuttgart
Die Leser seien in der Lage das zu unterscheiden, findet das Gericht:
Aus dem Kontext ergibt sich für den unvoreingenommen und verständigen Leser, dass damit als subjektive Wertung gesagt sein soll, die Antragstellerin gebe ein „schlechtes Vorbild“ ab, was sich insbesondere aus den Aussagen, sie setze mit dem Kauf „ein absolut falsches Statement“ und „Influencerinnen“ wie sie „müssen ein Zeichen gegen diese skrupellose Branche setzen, statt das Problem weiter zu verschärfen“, ergibt.
Die angegriffene Äußerung stellt mithin eine Meinungsäußerung dar.
Oberlandesgericht Stuttgart
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