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Katzenschutz: Landtag Schleswig-Holstein entscheidet über Antrag

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Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Deutscher Tierschutzbund und Landesverband Schleswig-Holstein: „Das Leid der Straßenkatzen ist dramatisch“ – Das Statement des Tierschutzbundes zum Katzenschutz:

Der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein unterstützen den Vorstoß der schleswig-holsteinischen SPD-Fraktion für eine Katzenschutzverordnung für das nördlichste Bundesland. Diese soll eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen umfassen.

Gemeinsam appellieren die Verbände an die Landtagsabgeordneten, bei der Sitzung am 20. September für den entsprechenden Antrag zu stimmen. Zustimmung erhoffen sich die Tierschützer auch für zwei Anträge der FDP, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen.

„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein.

Die unkontrollierte Vermehrung sei zudem einer der Hauptgründe für die Überfüllung vieler Tierheime. „Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Landtags, den Anträgen zuzustimmen.“ Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, ergänzt: „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen.“

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Foto: PETA Deutschland e.V.

Tierschützer fordern flächendeckenden Katzenschutz

Auf Länderebene gibt es bisher nur in Berlin eine wirksame Verordnung zum Katzenschutz. Zudem hat der niedersächsische Landtag im Juni eine Katzenschutzverordnung beschlossen; die Umsetzung durch die Landesregierung steht allerdings noch aus. Schleswig-Holstein hat 2014 die in Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes formulierte Ermächtigung der Bundesländer, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, auf die Gemeinden übertragen.

Nur Mölln, Ratzeburg und das Amt Nordsee-Treene haben davon bislang Gebrauch gemacht; in Lauenburg besteht lediglich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. „Katzen machen nicht an der Gemeindegrenze Halt. Damit Katzenschutz funktioniert, brauchen wir flächendeckende Lösungen“, so Kloth. Eine Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein sei daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

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Foto: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Tierschutzbund-Präsident Schröder richtet seinen Appell zudem an die Bundespolitik und stellt klar: „Das Leid der Straßenkatzen ist kein lokales, sondern ein bundesweites Tierschutzproblem. Wir fordern daher eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz, welche die Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen sowie deren Kennzeichnung und Registrierung in einem Haustierregister wie FINDEFIX vorschreibt.“

Dass eine bundesweite Kastrationspflicht verhältnismäßig wäre, belegt ein aktuelles juristisches Gutachten Katzenschutzreport der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, welches unterstützend für den „großen Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes angefertigt wurde.

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