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Valentinstag-Schock: Romantik, rote Herzen – Zwangsheirat?

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Screenshot: YouTube/Terre des Femmes

Heiratsanträge am Valentinstag – TDF klärt über das Gesetz zu „Kinderehen“ auf und warnt vor möglichen fatalen Folgen einer Änderung

„Willst du mich heiraten?“ Am Valentinstag werden traditionell viele Heiratsanträge gemacht. Doch was, wenn die Frau gar nicht gefragt wird? Oder wenn die Frau noch ein Kind ist? Auch in Deutschland leben Mädchen und Frauen, die früh- oder zwangsverheiratet werden oder minderjährig verheiratet einreisen. Wie viele es genau sind, wird nicht registriert.

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ soll Betroffene schützen – doch die Frauenrechtsorganisation „TERRE DES FEMMES“ sieht dabei Probleme:

Noch immer bestehen bei Behörden viele Unsicherheiten über die Regelungen dieses Gesetzes. Das Gesetz ist scheinbar noch nicht bundesweit in der Praxis bundesweit angekommen. 

Zudem muss das Gesetz in den nächsten Monaten noch einmal geändert werden, das hat das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr entschieden. Unter anderem soll die Möglichkeit geschaffen werden, nichtige Ehen mit Minderjährigen mit Erreichen der Volljährigkeit fortzusetzen.

Sollte das Gesetz dahingehend geändert werden, steht zu befürchten, dass die Minderjährigen von ihren Familien und „Ehemännern“ unter Druck gesetzt werden, mit Erreichen der Volljährigkeit die Ehe zu bestätigen und weiterzuführen. 

TERRE DES FEMMES fordert eine verpflichtende Beratung für minderjährig im Ausland Verheiratete – und zwar ohne Beisein anderer Familienmitglieder oder des „Ehemanns“. Die Fortsetzung der Ehe darf auf keinen Fall mit Erreichen der Volljährigkeit automatisch erfolgen.

TERRE DES FEMMES klärt in einer neuen Broschüre über die gängigsten „Mythen rund um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ auf, liefert Fallbeispiele und beantwortet Fragen wie diese:

Wann ist eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer Minderjährigen in Deutschland unwirksam? Wann ist sie aufhebbar? 

Sind Einzelfallentscheidungen nicht prinzipiell besser, als alle Ehen mit Minderjährigen generalisierend zu behandeln?
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Weibliche Genitalverstümmelung – Screenshot: YouTube/Terre des Femmes

Die Themen von „Terre des Femmes“ außerhalb vom Valentinstag

TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.

ist eine gemeinnützige Menschenrechtsorganisation, die sich für ein selbstbestbestimmtes, gleichberechtigtes und freies Leben für Mädchen und Frauen weltweit einsetzt. Durch öffentlichkeitswirksame Aktionen, Publikationen, Veranstaltungen, Kampagnen und Lobbyarbeit sensibilisiert TERRE DES FEMMES die Öffentlichkeit und Politik für geschlechtsbedingte Gewalt und Diskriminierung.

TERRE DES FEMMES unterstützt Mädchen und Frauen durch spezifische Aufklärungsprogramme in Schulen und ihren Communities. Mit anderen Frauenrechtsorganisationen ist TERRE DES FEMMES international vernetzt, fördert Projekte, Organisationen und Initiativen von Frauen für Frauen im Ausland.
Die Arbeit des Vereins konzentriert sich auf die Themenschwerpunkte weibliche Genitalverstümmelung, Häusliche und Sexualisierte Gewalt, Gewalt im Namen der Ehre, Frauenhandel und Prostitution, Gleichberechtigung und Integration, sexuelle und reproduktive Rechte sowie Internationale Zusammenarbeit.

TERRE DES FEMMES wurde 1981 gegründet und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite.

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