Der Erfolg von Michael Wendler gegen seinen ehemaligen Schönheitschirurgen Dr. Murat Dagdelen vor dem Düsseldorfer Landgericht hat viele Menschen verwundert. Schließlich hatte Wendler auf seinem Telegram-Kanal Tipps geteilt, wie seine Follower an Maskenatteste kommen können. Und auch, wie sie dieses Attest dann besonders perfide missbrauchen können.
Da wurden dann Tipps für maximale Ansteckungsmöglichkeiten unschuldiger Mitmenschen gegeben. Zum Beispiel immer wieder ohne Maske in einen Supermarkt zu gehen und dort nur zwei Brötchen zu kaufen:

„Promis und mehr“ liegen nun die Gründe dafür vor, warum Dr. Dagdelen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat.
Wer zahlt am Ende die Kosten für einen langen Rechtsstreit?
Dr. Dagdelen wird von der renommierten Kölner „Kanzlei HÖCKER Marken- und Medienrecht“ vertreten. Dr. Marcel Leeser von der Kanzlei HÖCKER begründet die abgegebene Unterlassungserklärung so:
1. Unser Mandant ist plastischer und ästhetischer Chirurg mit vielen beruflichen Verpflichtungen. Die Unterlassungserklärung verhindert einen langjährigen und kostenintensiven Rechtstreit zwischen Herrn Norberg und unserem Mandanten über mehrere Instanzen, im Verfügungsverfahren und in der Hauptsache, und kürzt den Rechtsstreit bezüglich dieser Äußerungen ab.
2. Die Wahrheit / Unwahrheit der streitgegenständlichen Äußerungen unseres Mandanten
kann im Verfügungsverfahren nicht geklärt werden. Unser Mandant hat die Unterlassungserklärung freiwillig abgegeben, da er kein Interesse an der Wiederholung dieser
Äußerungen hat.
3. Herr Norberg lebt in den USA, in – vorsichtig ausgedrückt – schwierigen wirtschaftlichen
Verhältnissen. Es besteht daher die Sorge, dass unser Mandant auch bei einem möglichen Sieg auf den Prozesskosten sitzen bleiben könnte.

Michael Wendler und offene Rechnungen
Von Wendler ist bekannt, dass er dem Finanzamt über eine Million Euro schuldet. Eine Trockenbaufirma wartet seit 2010 auf die Bezahlung der Rechnung und zieht deswegen immer wieder vor Gericht. Der letzte Gerichtstermin war 2021 vor dem Landgericht Duisburg, wo weder Wendler noch sein Anwalt erschienen. Reiseveranstalter Timo Berger will 30 000 Euro für gebuchte Reisen von Hochzeitsgästen nach Las Vegas.
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