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Michael Wendler: Landgericht Hamburg begründet Urteil gg ihn

Michael Wendler verlor gegen Timo Berger vor dem Hamburger Landgericht - Fotos: Instagram / Timo Berger, Zeichnung: Promis und mehr

Gegen Michael Wendler und für Timo Berger hatte das Landgericht Hamburg im Juli geurteilt. Weil zuerst das schriftliche Urteil und alle Zustellnachweise vorliegen mussten, konnte sich der Pressesprecher Kai Wantzen erst jetzt gegenüber „Promis und mehr“ zu dem Urteil äußern.

Im Juli hatte Gerichssprecherin Pia Böert zunächst nur soviel sagen können:

Die Kammer hat vor wenigen Minuten ein Urteil verkündet. Sie hat die einstweilige Verfügung aufgehoben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückgewiesen.

Pia Böert

Diesmal hatte nämlich Wendler geklagt. Und weil im Januar eine einstweilige Verfügung erlassen worden war, hatte Wendler dreist auf Instagram unter dem Titel „Timo Berger verurteilt“ verbreitet, dass das Gericht ein Urteil gegen Timo Berger gefällt habe.

Obwohl das Wort „einstweilig“ nun wirklich keinen Zweifel daran lässt, dass diese Verfügung kein abschließendes Urteil sein konnte.

Foto: Instagram / Michael Wendler

Begründung des Landgerichts Hamburg für das Urteil gegen Michael Wendler

Das Urteil gegen Wendler, eigentlich ja Michael Norberg, begründet Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen auf Nachfrage von „Promis und mehr“ am Mittwoch, 8. Dezember, folgendermaßen:

Die zuständige Kammer des Landgerichts hat mit dem Urteil vom 23. Juli die im Januar erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben.

Sie ordnet die ursprünglich untersagte Äußerung („gebucht hast du es Mitte April“) als Meinungsäußerung ein, die zwar in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers eingreift, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Dr. Kai Wantzen

Dabei habe das Gericht nicht über den Zahlungsanspruch von Timo Berger entschieden, so Dr. Wantzen:

Im Gesamtkontext des Videos sei die Äußerung so zu verstehen, dass der Antragsgegner, aufgrund der Gesamtumstände der Buchung, der Auffassung sei, persönlich einen Zahlungsanspruch gegen den Antragsteller zu haben.

Dabei hat die Kammer dahinstehen lassen, ob dem Antragsgegner überhaupt ein Zahlungsanspruch zusteht und ob dieser gegebenenfalls gegenüber dem Antragsteller oder gegenüber dem Unternehmen besteht, welches Empfängerin der Rechnung war.

Dr. Kai Wantzen

Dabei geht es um die Firma, bei deren Gründung die damals minderjährige Tochter Adeline Norberg als Präsidentin eingesetzt worden war.

Timo Bergers Aussage, gegen die Wendler geklagt hatte, sei von der Meinungsfreiheit geschützt, so der Gerichtssprecher:

Denn die Äußerung stelle sich als eine auf rechtliche und tatsächliche Elemente gestützte Schlussfolgerung des Antragsgegners und nicht als Tatsachenbehauptung dar.

Solche Meinungsäußerungen sind weit geschützt und nur dann zu untersagen, wenn eine Schmähung im Vordergrund steht.

Das ist hier nicht der Fall.

Dr. Kai Wantzen
Zeichnung: Promis und mehr, Fotos: Instagram / Timo Berger, Pixabay / PublicDomainPictures

Michael Wendler: So hatte das Gericht die einstweilige Verfügung begründet

Bereits im Januar hatte „Promis und mehr“ das Landgericht Hamburg um eine Einordnung gebeten, als Wendler den oben gezeigten Text „Timo Berger verurteilt“ auf Instagram veröffentlicht hatte. Im Januar hatte Dr. Wantzen gegenüber „Promis und mehr“ klargestellt, dass es noch kein Urteil gebe, sondern lediglich eine einstweilige Verfügung.

Diese Verfügung hatte der Gerichtssprecher so erklärt:

Gegenstand der einstweiligen Verfügung, die mit Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 25. Januar erlassen wurde, ist ein Halbsatz in einem vom Antragsgegner aufgenommenen Videobeitrag, der bei Instagram am 4. Dezember 2020 gepostet wurde.

Die fragliche Äußerung („gebucht hast du es Mitte April“), die der Antragsgegner (Anm.d.Red.: Timo Berger) nach dem Beschluss unterlassen muss,  bezieht sich auf einen mutmaßlichen Auftrag, aus dem die vom Antragsgegner geltend gemachte Forderung in Höhe von rund 30.000 Euro resultieren soll.

Die Äußerung kann jedenfalls so verstanden werden, der Antragsteller persönlich habe den Auftrag erteilt und sei deshalb Schuldner der Forderung.

Hierzu hat der Antragsteller glaubhaft gemacht, tatsächlicher Auftraggeber sei eine Firma (Anm.d.Red.: Die Firma seiner Tochter Adeline), deren Angestellter er sei und über die für ihn auch schon in der Vergangenheit gebucht worden sei, so dass er nicht persönlich Schuldner sei.

Dr. Kai Wantzen

Diese einstweilige Verfügung hat das Hamburger Landgericht im Juli mit dem Urteil aufgehoben. Das bedeutet, Timo Berger darf sagen, dass Wendler seine Hochzeitsreise bei ihm gebucht habe. Und Wendler ist mit dem Versuch, Berger den Mund zu verbieten, gescheitert.

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