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Kinderschänderprozess: Sicherheitsverwahrung – Danke LG Köln

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Fotos: Sigrid Schulz. Instagram/Tour41eV

Im Kinderschänderprozess vor dem Landgericht Köln hat die „2. Große Strafkammer“ den Angeklagten nicht nur zu zwölf Jahren Haft verurteilt, sondern zu anschließender Sicherheitsverwahrung. Und im Grunde kommt es bei so einem grauenhaften Täter nur darauf an, denn die Sicherheitsverwahrung ist das schärfste Schwert unserer Justiz. Jeder weiß, dass eine lebenslängliche Strafe gerne mal nach 15 Jahren endet, aber eine Sicherheitsverwahrung dürfte dafür sorgen, dass der brandgefährliche Täter Jörg L. keinem Kind mehr die Grausamkeiten antun werden kann, wegen derer er verurteilt wurde.

Und die von L. verwirklichten Taten sind monströs: Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauchs eines Kindes, sexueller Missbrauchs einer Schutzbefohlen, Herstellen und Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer Schriften, Verabredung zu einem Verbrechen und Nötigung. Und mit dieser Aufzählung sind noch nicht einmal alle Taten erfasst.

Das Hauptopfer von L. ist erst drei Jahre alt: Seine eigene kleine Tochter wird ihr ganzes Leben mit diesen grauenhaften Erlebnissen kämpfen müssen. Professor Jan Orth, Pressesprecher des Landgerichts Köln, erklärt die Entscheidung des Gerichts im Kinderschänderprozess so:

Der Angeklagte hat ab einem Alter seiner Tochter von etwa einem Jahr und vier Monaten bis kurz vor seiner Festnahme im Herbst 2019 verschiedenste sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen oder von ihr an sich vornehmen lassen. Drei dieser Fälle sind unter anderem als schwere Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestuft worden, weil sie nach rechtlicher Bewertung schon mit einem Eindringen in den Körper verbunden gewesen sind.

Professor Jan Orth

Kinderschänderprozess: Missbrauch für neues Videomaterial

Seine miese Tour hat L. auch im Gericht bis zum Schluss durchgezogen, denn laut dem Gerichtssprecher hat er nur genau das eingeräumt, was sich sowieso nicht leugnen ließ:

Ein überwiegender Teil der Fälle ist mit der Herstellung von Bild- und Videomaterial verbunden gewesen, die der Angeklagte ab einem bestimmten Zeitpunkt an gleichgesinnte Chatpartner mittels diverser Online-Messengerdienste versendet hat.

Diejenigen Taten zu Lasten seiner Tochter, die durch Bild- und Videomaterial belegt sind, hat der Angeklagte gegenüber dem Gericht im Ausgangspunkt eingeräumt.

Professor Jan Orth

Mit dieser Taktik dürfte L. beim Vorsitzenden Richter Christoph Kaufmann an den Falschen geraten sein. Richter Kaufmann verhandelt seit Jahrzehnten Missbrauch-Fälle und Angeklagte mit solch einer Haltung schneiden sich bei diesem Richter regelmäßig in das eigene Fleisch.

Gegen den Angeklagten wertete das Gericht, laut Professor Orth, auch die Absicht, die hinter vielen Taten gestanden habe:

Eine Vielzahl der Fälle sind ebenfalls als schwere Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs bewertet worden, weil der Angeklagte diese Missbrauchstaten auch in der Absicht beging, sie zum Gegenstand von später zu verbreitenden kinderpornografischen Dateien zu machen.

Professor Jan Orth

Das heißt er hat Kindesmissbrauch nicht nur zu seiner eigenen Befriedigung betrieben, sondern auch ganz konkret, um daraus Videomaterial für seine ekelerregenden, widerwärtigen Mittäter zu erstellen. An der Stelle bleibt dringend zu wünschen, dass die anderen Täter auf ebenso gute Richter treffen und nicht etwa mit einer Geldstrafe auf die nächsten Kinder losgelassen werden.

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Foto: Instagram / Change.org

Kinderschänderprozess: So funktioniert die Sicherungsverwahrung

Zu der Entscheidung für die Sicherheitsverwahrung sagt der Pressesprecher Folgendes:

Im Übrigen ist die Kammer der Auffassung, dass die Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu schweren Sexualstraften zu Lasten von Kindern für die Allgemeinheit gefährlich ist. Bei der Bejahung seines Hanges und seiner Gefährlichkeit hat sich die Kammer, sachverständig durch einen Psychiater beraten, maßgeblich auf das außergewöhnlich schwerwiegende Tatbild, der abgeurteilten Missbrauchstaten, auf eine ungünstige Kriminalprognose, eine bewusste Planung des sexuellen Missbrauchs der eigenen Tochter und die kriminogenen Persönlichkeitselemente gestützt, die die Kammer beim Angeklagten festgestellt hat.

Professor Jan Orth

Natürlich wird nach zwölf Jahren jährlich die Sicherheitsverwahrung überprüft, so Professor Ort:

Sicherungsverwahrung bedeutet, dass der Angeklagte nach Verbüßung der Haftstrafe grundsätzlich unbefristet weiter in einer besonderen Anstalt verwahrt wird, um die Bevölkerung vor seiner Gefährlichkeit zu schützen.
Es wird allerdings regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung noch vorliegen.

Solange jedoch die Gefahr besteht, dass der Angeklagte außerhalb der Sicherungsverwahrung Straftaten begehen wird, kann er nicht entlassen werden.

Professor Jan Orth

Vielen Dank an das Landgericht Köln, das mit diesem Urteil im Kinderschänderprozess die Welt ein kleines Stückchen sicherer gemacht hat.

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