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Gericht zu GNTM-Skandal: Darf Nathalie Volk reden?

Über „Germany’s next Topmodel“ (GNTM) darf Heidi Klums Ex-Model Nathalie weiterhin unter bestimmten Auflagen sprechen. Das hat Nathalies Anwältin Sina Furmanski bekannt gegeben. Furmanski berief sich dabei auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg. Auf Nachfrage von „Promis und mehr“ hört sich die Auffassung der Gerichtssprecherin Anna Voscherau allerdings eher nach Einschränkungen an.

Nathalie, die sich Miranda di Grande nennt, hatte sich kritisch zu Vorfällen während ihrer Teilnahme geäußert. Die junge Schauspielerin, die mit Frank Otto liiert ist, hatte Heidi und der Produktion schwere Vorwürfe gemacht.

Nathalie sollten ihre Äußerungen zu der Casting-Show per einstweiliger Verfügung untersagt werden, sagt ihre Anwältin. Auch gegen Lijana Kaggwa, die zuerst mit einem Video auf YouTube auf angeblich rücksichtsloses Verhalten bei den Dreharbeiten aufmerksam gemacht hatte, war vorgegangen worden.

Die einstweilige Verfügung gegen Nathalie sei von zwei Produktionsfirmen, Seven One und RedSeven, beantragt worden. Dem habe das Gericht aber nur teilweise stattgeben, so Nathalies Anwältin:

Wir begrüßen die Entscheidung der Kammer, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Produktionsfirma des TV-Casting-Formates „Germany’s next Topmodel“ teilweise zurückzuweisen. (,,,)

Das Landgericht Hamburg hat nun unter anderem festgestellt, dass wahrheitsgemäß über die Vorkommnisse am Set von „Germany’s next Topmodel“ berichtet werden darf.

Sina Furmanski
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Nathalie und Frank Otto – Screenshot: RTL

Nathalie Volk verletzt am Set von GNTM

Die Anwältin schildert einen strittigen Vorfall so:

Unsere Mandantin zog sich im Jahr 2014, im Alter von damals 16 Jahren, während der Dreharbeiten zu „Germany’s next Topmodel“ bei einem Casting durch einen Sturz eine Verletzung zu.

Nach Angaben der Produktion wurde diese unmittelbar nach dem Sturz von einem Sanitäter am Set begutachtet. Die ärztliche Untersuchung fand jedoch erst zwei Tage nach dem Sturz statt.

Sina Furmanski, Blue Port Legal

Die Gerichtssprecherin sagt über diesen Vorfall, das Folgende, wobei Nathalie die Antragsgegnerin ist:

Nach der Entscheidung des Gerichts besteht ein Unterlassungsanspruch der Antragsstellerinnen,  hinsichtlich der Äußerung, die Antragsgegnerin habe am Abend nach einer etwaigen Verletzung am Arm das Produktionsteam gebeten, ihr einen Arzt zu holen. Insoweit geht das Gericht nach dem Vorbringen der Beteiligten davon aus, dass die Richtigkeit der Äußerungen derzeit nicht ausreichend glaubhaft gemacht ist, was zulasten der Antragsgegnerin geht.

Der Unterlassungsanspruch bezieht sich ferner auf die sinngemäße Äußerung, ein Arzt sei erst drei Tage später erschienen. Insoweit geht die Kammer derzeit von der Unwahrheit der Äußerung aus, da zwischen den Beteiligten unstreitig sei, dass die Antragsgegnerin bereits nach zwei Tagen ärztlich untersucht wurde.

Anne Voscherau

Demnach darf Nathalie die ursprüngliche Äußerung also nicht mehr wiederholen, weil sie die Richtigkeit nicht beweisen konnte.

Außerdem ist Nathalie, laut der Gerichtssprecherin, also bereits nach zwei Tagen untersucht worden, statt wie bisher behauptet nach drei Tagen.

Erfolgreich abwehren konnte Nathalie, laut Voscherau, dagegen diesen Fall:

Der auf Unterlassung gerichtete Antrag hatte hingegen keinen Erfolg hinsichtlich der sinngemäßen Äußerung, in der Sendung habe es geheißen, dass die Antragsgegnerin sich für ein angebliches Casting habe hinfallen lassen und danach noch getanzt habe, was herausgeschnitten worden sei.

Insoweit haben die Antragstellerinnen nach Auffassung der Kammer schon nicht vorgetragen, dass diese Äußerung unwahr sei und Entsprechendes in der Sendung nicht veröffentlich worden sei.

Anne Voscherau, Gerichtssprecherin
NathalieVolkRechtsanwaeltin
Screenshot: Instagram / Miranda di Grande

Leidet Nathalie Volk unter dem Druck der Auseinandersetzung?

Nathalie selbst hatte erst vor Kurzem auf Instagram zu dem Thema auf die Frage, ob sie noch etwas von „Germany’s next Topmodel“ beziehungsweise dem Sender gehört habe, diese Antwort gegeben:

Ja, jeden Tag.

Nathalie Volk

Diese Antwort war zwar mit einem Lachsmiley versehen, aber an anderer Stelle ließ sie durchblicken, dass es ihr vielleicht nicht besonders gut geht. Die Frage lautete: Wie bleibst du so stark? Darauf schrieb Nathalie:

Ich bin Schauspielerin…

Nathalie Volk

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