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Richterin Barbara Salesch aufgedeckt: Wahrheit & Fake

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Screenshot: RTL

Ein Kommentar der Gerichtsreporterin Sigrid Schulz

Barbara Salesch ist eine echte Richterin. Das ist bekannt. Auch die Verteidigerin Ulrike Tasic ist echt. Oberstaatsanwalt Römer ist „nur“ Rechtsanwalt und Schauspieler. Viele Menschen haben noch nie eine echte Gerichtsverhandlung miterlebt. Sie stellen sich die Frage: Was ist an den Gerichtsverhandlungen von Richterin Salesch echt und was würde in einem deutschen Gerichtssaal nicht passieren? Ich kann diese Fragen beantworten.

Über zwei Jahrzehnte habe ich regelmäßig für die großen Tageszeitungen und das Lokalradio aus den Gerichtssälen berichtet. Strafverteidigerin Ulrike Tasic habe ich selbst in verschiedenen echten Prozessen als Verteidigerin in Aktion erlebt. Hier ist meine Einschätzung am Beispiel des ersten Falles bei der Neuauflage von „Richterin Barbara Salesch“.

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„Oberstaatsanwalt“ Römer – Screenshot: RTL

Staatsanwalt von Barbara Salesch geht auf Altenpflegerin los

Der Beginn ist echt. Nachdem die Richterin festgestellt hat, dass alle Beteiligten vor Ort sind, wird von der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen.

Falsch ist, dass eine Anklageverlesung in der Regel so kurz und knackig ausfällt. Von wegen zwei oder drei Sätze. So eine Anklageverlesung kann sehr lange dauern. Wenn es hart kommt, mehrere Stunden. Bei ganz großen Prozessen sogar Tage.

Richtig ist, dass es danach mit den Angeklagten weitergeht. Wenn die Angeklagten sich äußern wollen, wozu sie nicht verpflichtet sind, sagen sie allerdings nicht, wie im TV, direkt zur Sache aus.

Zunächst werden die persönlichen Lebensumstände erörtert. Bei größeren Fällen fängt das dann tatsächlich in der Kindheit an. Eltern, Schule, Ausbildung, Ehe, Kinder. Das Gericht will sich einen persönlichen Eindruck von dem Menschen auf der Anklagebank machen.

Erst dann kommt der Moment, in dem sich der Anklagte zur Sache einlässt. So wird dieser Teil vor Gericht benannt. Diese Einlassung ist immer freiwillig. Ein Angeklagter darf natürlich auch die Aussage verweigern.

An diesen Punkt springen wir also jetzt im TV. Dort beteuert die angeklagte Altenpflegerin ihre Unschuld. Es ist real, dass die Staatsanwaltschaft zuerst die Fragen stellt.

Völlig irreal ist es aber definitiv, dass ein Staatsanwalt einer Angeklagten vor Gericht generell die Bereitschaft zu einer Straftat unterstellt, weil sie als Pflegekraft ungerechter Weise unterbezahlt sei.

Tatsächlich geht es vor Gericht in der Regel sachlich zu. Und gerade die Staatsanwaltschaft ist reglementiert.

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Ulrike Tasic bei Barbara Salesch – Screenshot: RTL

Barbara Salasch: Die Strafverteidiger sind in Wahrheit oft nicht engagiert

Was für mich besonders unrealistisch ist, das sind flammende Plädoyers. Sowohl bei der Verteidigung als auch bei der Staatsanwaltschaft. Die Realität ist viel nüchterner. In Wahrheit kommt es nicht darauf an, ob ein Plädoyer mit viel Pathos vorgetragen wird. Es zählen die juristisch relevanten Argumente. Egal wie sie präsentiert werden.

Rechtsanwältin Tasic habe ich in mehreren Gerichtsverhandlungen sogar eher ruhig wahrgenommen, im Vergleich mit ihren Kollegen. Das war tatsächlich sogar in einem Fall mit vier Angeklagten und acht Verteidigern sogar sehr auffällig.

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