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„Die Legalisierung der Eizellspende wäre kein Fortschritt für Frauenrechte“

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Foto: Pixabay/Video Media Art

Eizellspende: Die FDP blockiert die Streichung des §218, möchte nun aber Eizellabgaben legalisieren

Das Statement zur Legalisierung von Eizellspenden von der Frauenrechtsorganisation „Terre des Femmes„:

„Nicht die Legalisierung von Eizellabgaben, sondern die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen würde die Selbstbestimmung von Frauen stärken.“

Die Frauenrechtsorganisation ist empört:

„Die Eizellabgabe zu legalisieren, wäre kein Fortschritt für Frauenrechte – wie bei der Leihmutterschaft auch wird hier der weibliche Körper für die Interessen Dritter benutzt“, sagt Lena Henke, Referentin für reproduktive und sexuelle Rechte bei TERRE DES FEMMES. 
„Wenn die Regierung in dieser Legislaturperiode Gesetze zur Stärkung von Frauenrechten verabschieden will, sollte nicht die Legalisierung von Eizellabgaben im Vordergrund stehen, sondern vielmehr die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen als entscheidender Schritt zur Stärkung weiblicher Selbstbestimmung.“

Das TDF-Positionspapier zum Thema Eizellenspende/Eizellenabgabe:

Vorbemerkung TDF verwendet in der Regel den Begriff Eizellabgabe anstatt „Eizellspende“, da der Begriff „Spende“ in diesem Zusammenhang irreführend ist. Eine Spende impliziert, dass es keine finanzielle Gegenleistung gibt, der Vorgang der Eizellabgabe ist jedoch in einen global expandierenden Markt eingebettet. Sowohl bei einer kommerziellen als auch bei einer altruistischen Eizellabgabe, erhält die „Spenderin“ als Gegenleistung eine Bezahlung oder eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Aus diesen Gründen wird im Folgenden der Begriff Eizellabgabe verwendet.

Aktuelle Situation

Sowohl die kommerzielle als auch die altruistische Eizellabgabe sind in Deutschland derzeit verboten. Diese Entscheidung wurde vor über 30 Jahren gem. des Embryonenschutzgesetzes (01.01.1991 in Kraft getreten) vom Gesetzgeber getroffen und mit dem risikoreichen Eingriff für Eizellgeberin und Eizellempfängerin sowie mit dem Argument der gespaltenen Mutterschaft und den potenziellen Identitätsschwierigkeiten für Kinder begründet.

TDF fordert, dass diese Regelung bestehen bleibt. Die Eizellabgabe kann nur mit Hilfe hormoneller Stimulation und anschließendem invasivem medizinischem Eingriff erfolgen. Beides ist für die Eizellgeberin mit gesundheitlichen Risiken verbunden, die nicht verharmlost werden dürfen. Mögliche Langzeitfolgen für die Eizellgeberin sind darüber hinaus derzeit noch zu wenig bekannt. Außerdem birgt der Prozess der Eizellabgabe die Gefahr der Ausbeutung von Frauen, die, wie Studien belegen, zumeist wegen der finanziellen Anreize und nicht aus altruistischen Motiven ihre Eizellen abgeben.

Ebenso wie bei Leih- bzw. Mietmutterschaft ist der Prozess der Eizellabgabe eingebettet in einen weltweit expandierenden Markt. Hinter Forderungen nach Möglichkeiten von „altruistischen“ „Spenden“ von Frauen stehen globale kommerzielle Geschäftsinteressen. Eine Legalisierung in Deutschland wird nicht dazuführen, dass der sogenannte Fortpflanzungstourismus in anderen Ländern zurückgeht, sondern es besteht vielmehr das Risiko, dass das Wachstum von internationalen Märkten für Eizellabgaben weiter gefördert wird. Zudem müssen auch die psychischen Belastungen und möglichen Identitätsunsicherheiten für Kinder, die aus einer Eizellabgabe entstanden sind, mehr Beachtung finden.

Es gibt kein Recht auf ein Kind, schon gar nicht unter Ausnutzung der Körper anderer Frauen. Vielmehr sollten gesellschaftliche Alternativen zur Erfüllung eines Kinderwunsches, wie Adoption oder Pflegschaft und alternative Lebensentwürfe gefördert werden.

Forderungen:

1. TERRE DES FEMMES e. V. fordert, dass jegliche Form von Eizellabgaben zur Erfüllung des Kinderwunsches dritter Personen in Deutschland verboten bleibt.
2. TDF fordert, dass sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafüreinsetzt, im Rahmen der Menschenrechtsinstrumente die Ausbeutung von Frauen als Eizellgeberinnen wirksam zu unterbinden.
3. TDF fordert die Förderung der Frauengesundheits-, und Fertilitätsforschung und eine frühere Aufklärung von Frauen über die eigene Fruchtbarkeit, um moderne Technologien im Bereich der Reproduktionsmedizin zur Erfüllung des eigenen Kinderwunsches rechtzeitig in Anspruch nehmen zu können.
4. TDF fordert eine Überarbeitung des Adoptions-, und Pflegschaftsrechts und die Förderung alternativer sozialer Familienmodelle, um diversere Formen der Familienplanung besser zu unterstützen.

Begründung

Das Verbot in Deutschland hält nicht alle Paare und Personen davon ab, Eizellabgaben in Anspruch zu nehmen. Viele Personen mit Kinderwunsch durchlaufen oftmals eine Abfolge von Schritten in der Reproduktionsmedizin, bis sie am Ende bei ihrer vermeintlich letzten Möglichkeit, der Inanspruchnahme einer fremden Eizelle, ankommen. Für andere ist dieser Schritt von Beginn an die einzige Option zur Erfüllung des eigenen Kinderwunsches, so z.B. aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters oder genetischer Disposition.
Frauen, die beispielsweise aufgrund einer Vorerkrankung nicht ihre eigenen Eizellen zur Fortpflanzung nutzen können, suchen vermehrt nach Lösungen aus der modernen Reproduktionsmedizin wie Eizellabgaben oder Leihmüttern. Eine Eizellabgabe scheint oftmals die naheliegende und teilweise einzige Option für die Erfüllung des Wunsches nach einem biologischen Kind zu sein.
Neben den Frauen, die aufgrund einer medizinischen Indikation nur durch die Inanspruchnahme einer fremden Eizelle schwanger werden können, ist die Mehrheit der Frauen, die eine Eizellabgabe in Anspruch nehmen, altersbedingt infertil. Prof. Dr. Klaus Zerres, Humangenetiker von der Uni-Klinik RWTH Aachen bestätigt: „Die Hauptindikation sind natürlich „ältere“ Frauen. Wir wissen, dass 40-jährige Frauen in einem sehr hohen Anteil Eizellen mit Chromosomen-Fehlverteilung haben. Das ist der Hauptgrund für die Indikation für die Eizellspende.“ (Deutscher Bundestag 2021c: 5)

Da die Abgabe und Inanspruchnahme von fremden Eizellen in Deutschland illegal ist, begeben sich deutsche Paare mit Kinderwunsch dafür auf den internationalen Markt, der bereits sehr groß ist und durch ihre Beteiligung weiter wächst. Diese Tendenz konnte in den letzten Jahren von JuristInnen, ÄrztInnen und Beratungsstellen beobachtet werden, wobei genaue, aktuelle Zahlen schwer zu erheben sind, da sich die meisten Personen, die eine Eizellabgabe im Ausland in Anspruch genommen haben, nicht öffentlich zu ihrer Entscheidung bekennen.

Zentrale Erkenntnisse der repräsentativen VivaNeo-Kinderwunschstudie aus dem Jahr 2018 haben ergeben, dass 64 Prozent von 1.150 Befragten eine Therapie im Ausland in Erwägung ziehen; unter den lesbischen Paaren waren es sogar 90 Prozent. Das wachsende gesellschaftliche Interesse und die fortschreitende Entwicklung hin zu Fruchtbarkeitsbehandlungen im Ausland werden aktuell von verschiedenen Stimmen aus der Politik als Argumente in der Debatte um eine mögliche Legalisierung der Eizellabgabe in Deutschland angeführt. Die aktuellen Beschränkungen und die damit verbundene Kriminalisierung, der am Prozess Beteiligten, verhindere die Praxis nicht, eine Anpassung an die gelebte Realität und an die Wünsche deutscher Personen sei zwingend erforderlich.

Medizinische Risiken

Häufig wird in der Debatte um eine Legalisierung von Eizellabgaben darauf verwiesen, dass die scheinbar vergleichbare Samenspende bereits in Deutschland legal ist, weswegen folgerichtig auch Eizellabgaben legalisiert werden sollten. Hierbei handelt es sich allerdings um einen unzureichenden Vergleich, da eine Eizellabgabe mit deutlich mehr medizinischen Risiken für Eizellgeberin, Eizellempfängerin und den Fötus verbunden ist, die keineswegs verharmlost werden sollten.

Für die Eizellgeberin:

Zwar handelt es sich bei einer Samenspende wie bei einer Eizellabgabe um eine Abgabe von Keimzellen, erstere sind jedoch in unbegrenzter Zahl vorhanden und ihre Entnahme bedarf keinem medizinischen Eingriff. Für eine Eizellabgabe müssen die Eizellen der Eizellgeberin jedoch durch hormonelle Injektionen stimuliert werden –zum Teil werden diese auch überstimuliert – bis die gereiften Eizellen durch einen invasiven und risikobehafteten Eingriff (Gefahr einer Infektion der Eierstöcke, Verletzungsgefahr der Blase, des Darms, der Blutgefäße im Becken, Narkoserisiken bei Vollnarkose) entnommen werden können.

Die hohen Hormongaben sind oft körperlich und psychisch belastend und beeinträchtigen das Wohlbefinden der Eizellgeberin z.T. erheblich. Es ist auch zu bedenken, dass jede Frau nur eine begrenzte Anzahl an Eizellen hat, die schon bei ihrer Geburt festgelegt ist. Über die genauen Langzeitfolgen für Eizellgeberinnen ist aktuell noch zu wenig bekannt und auch darüber, inwieweit der Prozess der Eizellentnahme Auswirkungen auf die eigene Fruchtbarkeit und das Krebsrisiko hat. Aus diesen Gründen ist eine Gleichbehandlung mit der Samenspende unangemessen.

Für die Eizellempfängerin:


Hinzu kommt, dass für die Empfängerin die Erfolgschancen für eine Schwangerschaft bei einer Behandlung mit Fremdeizellen geringer sind und zudem für sie durch eine Schwangerschaft mit fremdem genetischem Material ein erhöhtes Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft und der Entwicklung eines schwangerschaftsbedingten neuauftretenden Bluthochdrucks und den damit assoziierten Folgen, der Präeklampsie, besteht.

An der Klinik der Autoren Pecks, Maass und Neulen ereigneten sich in den Jahren 2008/2009 drei schwere Fälle von neu entstandenem Bluthochdruck vor der 26. Schwangerschaftswoche nach Eizellspende. Die Schwangerschaften wurden wegen akuter Lebensbedrohung für die Mutter frühzeitig beendet. Die drei Neugeborenen überlebten nicht. Fünf weitere Fälle mit milderem Verlauf konntenzwischen 2006 und 2010 erfasst werden.

Diese und weitere Risiken für Empfängerin und Fötus, wie vermehrte Blutungen in der Spätschwangerschaft und vermehrte Kaiserschnittgeburten, wurden in einer im Jahr 2021 veröffentlichten Studie (Analyse von Daten aus drei Berliner Krankenhäusern) nochmals bestätigt. BefürworterInnen der Eizellabgabe sehen über diese bekannten Risiken hinweg oder bekräftigen, dass Wunscheltern für die Möglichkeit auf ein zumindest teilbiologisch genetisches Kind oder die Chance auf eine eigene Schwangerschaft durchaus bereit wären, erhöhte Risiken in Kauf zu nehmen.

Vermeintlicher Altruismus/Gefahr der Ausbeutung


In der Debatte um eine mögliche Legalisierung der Eizellabgabe in Deutschland stellt sich die Frage, ob die Beanspruchung eines fremden Körpers für den eigenen Nutzen unter gewissen Umständen vertretbar ist. Wenn eine Frau „freiwillig“ zu einer altruistischen Eizellabgabe bereit ist, weil sie anderen Menschen zu einem Kind verhelfen möchte, sei das eine selbstbestimmte Entscheidung über ihren eigenen Körper, so Befürworter der Eizellabgabe.

Auch wenn es medizinische Risiken gäbe, sollte es Frauen dennoch möglich sein über die Inanspruchnahme und Durchführung einer Eizellabgabe selbstbestimmt zu entscheiden. Würde ein Verbot hier nicht die Freiheiten der Frauen beschränken?

Die Begriffe „freiwillig“ und „altruistisch“ müssen bei dieser Argumentation genauer betrachtet werden. Wenn eine Frau sich aus finanzieller Not heraus entscheidet ihre Eizellen abzugeben, kann nicht von Freiwilligkeit oder Altruismus gesprochen werden. Das wäre eine Beschönigung, die der Praxis nicht gerecht wird. Der Begriff „Spende“ ist in diesem Zusammenhang problematisch, denn auch in Ländern, in denen das kommerzielle Geschäft mit Eizellen verboten ist, wird den Eizellgeberinnen oftmals eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die für viele Frauen in finanziell schwierigen Situationen einen ausreichenden Anreiz darstellt.

In Spanien ist die altruistische Eizellabgabe legal, hier bekommen Frauen dennoch eine Aufwandsentschädigung von 600 – 1.000 Euro. Auch wenn BefürworterInnen der Eizellabgabe anführen, dass die meisten Frauen sich aus Nächstenliebe für eine„Eizellspende“ entscheiden, entspricht dies nicht der Realität.

Die Sozialanthropologin Dr. Laura Perler hat sich in ihrer Dissertation an der Universität St. Gallen mit dem spanischen Reproduktionsmarkt beschäftigt. Sie bestätigt, dass befragte Mütter, die in Mexico und Spanien Eizellen „gespendet“ haben, angaben, dass sie mit dem erhaltenen Geld ihre eigenen Kinder besser unterstützen könnten. Laut Perler erklärten Frauen lediglich auf Suggestivfragen nach ihren altruistischen Motiven, dass sie mit der Spende auch etwas Gutes tun wollten; ihre erste spontane Antwort bezog sich jedoch überwiegend auf die finanzielle Gegenleistung.

Also zeigt sich, dass auch wenn in Spanien die Eizellabgabe als „altruistisch“ deklariert wird, sie dennoch in kommerzielle Settings eingebettet ist.

Weiterführende Links

TDF-Positionspapier zum Thema Eizellabgabe

Mehr über die TDF-Arbeit zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Pressemitteilung von TDF zum Bericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung vom 15. 4. 2024

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