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PETA siegt gegen Tönnies – Jetzt kommt die Wahrheit raus

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Screenshot: YouTube/ZDF Heute Nachrichten, Foto: PETA Deutschland

Oberverwaltungsgericht urteilt zugunsten eines PETA-Mitarbeiters: Der Kreis Gütersloh muss zum Schlachtbetrieb Tönnies Auskunft geben – Verfahren dauerte acht Jahre

Die Tierschutzorganisation PETA gibt das Folgende bekannt:

Gütersloh / Rheda-Wiedenbrück / Stuttgart, 25. Juli 2022 – Ein wichtiger Sieg für die Tiere: Ein PETA-Mitarbeiter hat jetzt nach einem acht Jahre dauernden Rechtsstreit gegen den Kreis Gütersloh das Recht bekommen, in seiner Nebentätigkeit als Journalist Schlachthofdaten zum Tönnies-Konzern einzusehen. Bei der ersten Anfrage benachrichtigte der Kreis Gütersloh, der über die Informationen verfügt, das Schlachtunternehmen Tönnies.

Sowohl der Kreis als auch das Unternehmen setzten danach alle juristischen Hebel in Bewegung, um die brisanten Angaben verweigern zu können. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun aber, dass der Kreis Gütersloh definitiv verpflichtet ist, die Auskünfte zu erteilen. Revision wurde nicht zugelassen (Az.: 15 A 1883/16 – 9 k 1636/15 VG Minden). Die Tierrechtsorganisation begrüßt das Urteil, fordert aber in diesem Zusammenhang mehr Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine.

„Wieder einmal haben eine Behörde und ein Schlachtkonzern so eng zusammengearbeitet, dass es ihnen gelang, über acht Jahre Schlachtbetriebsinformationen zum Marktführer zu verhindern – damit ist jetzt Schluss“, so Dr. Edmund Haferbeck, PETA-Senior-Mitarbeiter bei Special Projects und freier Journalist. „Das Unrechtsbewusstsein des tierproduzierenden agrarindustriellen Komplexes und der mit ihm verbandelten Behörden ist gleich null.“

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Dr. Edmund Haferbeck, PETA – Foto: PETA Deutschland

Diese Daten will Tönnies nicht preisgeben

Im Juni 2014 beantragte der PETA-Angestellte Dr. Edmund Haferbeck in seiner weiteren Tätigkeit als Journalist Auskünfte zu Bedingungen in der Schlachtfabrik Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Er wollte unter anderem die Rate der Fehlbetäubungen beim Betäubungsvorgang und Inhalte der Kontrollberichte in Erfahrung bringen.

Zudem wollte Dr. Haferbeck wissen, wie es um die Vorgaben und Auflagen bezüglich der Sachkunde der dort beschäftigten Schlachter und Metzger bestellt ist. Außerdem verlangte er die Zulassungsbescheide zur Schlachtfabrik und die Verwurfsstatistiken. Dabei handelt es sich um Statistiken der Aussonderung von schlachtuntauglichen, also beispielsweise schwangeren, schwer verletzten oder mit Parasiten befallenen Tieren. Doch der Kreis Gütersloh weigerte sich vehement, die gewünschten Daten preiszugeben, sodass die Anfrage ein Fall für die Justiz wurde.

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Foto: PETA Deutschland

Tönnies wehrte sich seit 2016

Im Juli 2016 hatte das Verwaltungsgericht Minden Dr. Haferbeck bereits recht gegeben. Nach Zulassung der Berufungen im Januar 2019 wies das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit Urteil vom 7. April 2022 die Berufungen des Landkreises und seines Streithelfers, der Tönnies Lebensmittel GmbH & Co. KG, endgültig zurück.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

Weitere Informationen
PETA.de/Themen/CO2-Betäubung-Schweine

PETA.de/Neuigkeiten/Illegale-Arbeiter-Fleischbetriebe

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