„So wird es nämlich auch gerne mal gedreht“ – Die Hamburger Verfassungsrichterin und Gerichtssprecherin Dr. Marayke Frantzen klärt bei „Promis und mehr“ über die Tatsachen auf und entlarvt damit eine teilweise katastrophale Berichterstattung im Fall Marc Terenzi
Marc Terenzi ist freigesprochen worden. Und im Netz formieren sich Forderungen, dass jetzt Verena Kerth vor Gericht gestellt werden müsse. Schließlich habe das Gericht entlarvt, dass Verena gelogen habe. Dr. Marayke Frantzen ist Hamburgische Verfassungsrichterin, Richterin am Oberlandesgericht und Leiterin der Gerichtspressestelle in Hamburg. Gegenüber „Promis und mehr“ spricht Dr. Frantzen Klartext über die Verhandlung.
Dabei berichtet die Gerichtssprecherin aus erster Hand, weil sie, als Fachfrau, persönlich bei der gesamten Verhandlung anwesend war. Zunächst spricht sie über die Aussage von Marc. Dieser habe einen Streit unter Alkohol und Drogen eingeräumt. Aber: Er habe Verena angeblich nicht wehgetan. Dr. Frantzen beschreibt die Aussage von Marc so:
Ich weiß, sie hat sich da am Finger verletzt. Das war aber so: Ich wollte gehen, habe meinen Koffer gepackt und sie hat irgendwie an dem Koffer gerissen, weil sie wollte das ich bleibe.
Das sei die Begründung von Marc für Verenas Verletzung, so die Gerichtssprecherin. Marc habe ausgesagt, dass er Verena nicht über den Teppich gezogen habe.
Dann beschreibt Dr. Frantzen die Aussage von Verena:
Sie hat gesagt: Doch, das war alles so. Er hat mich über den Teppich gezogen und da war nichts mit dem Koffer.
Die Konsequenz sei gewesen, so die Gerichtssprecherin, dass nun Aussage gegen Aussage stand. Weiterin habe es noch Aussagen von Polizeibeamten gegeben, die aber erst gekommen seien, als alles schon vorbei war. Außerdem habe es noch einen Freund gegeben, der schon bei der Polizei ausgesagt habe. Im Gericht habe dieser Freund mit diesen Worten begonnen:
Da habe ich gelogen, es war alles ein bisschen drüber.
Zusätzlich habe es noch eine Audio-Aufnahme gegeben, die Verena mit dem Handy gemacht habe. Die aber ebenfalls nicht eindeutig gewesen sei, so Dr. Frantzen. Sie stellt klar:
Eindeutig war für die Richterin: Das war eine toxische Beziehung und da ging es hoch her.

Freispruch von Marc Terenzi: Was die Richterin in der Urteilsbegründung betonte
Die Gerichtssprecherin weist ausdrücklich darauf hin, worauf die Richterin in ihrer Urteilsbegründung großen Wert gelegt habe:
Das ist jetzt auch kein Urteil, dass Frau Kerth gelogen habe. Aber die Hürden für eine Verurteilung sind da so hoch, dass man letztlich, wenn es so ist, wie es hier war und man auch nach einer Beweisaufnahme nicht genau weiß, was da passiert ist, es dann wirklich im Zweifel für den Angeklagten zu Buche schlägt und es keine Verurteilung gibt.
Die Gerichtssprecherin beschreibt sogar, wie sie schon im Vorfeld die aktuellen Angriffe auf Verena verhindern wollte:
Deswegen war es mir auch so wichtig und ich habe das in allen O-Tönen noch einmal betont. So wird es nämlich auch gerne mal gedreht. Aha, das Gericht sagt, sie hat gelogen. Nein! So ist es eben nicht. Das Gericht fand BEIDE Versionen plausibel.
Dr. Frantzen erklärt:
Und dann ist es so: Wenn die Version vom Angeklagten AUCH plausibel ist, dann können sie nicht verurteilen. Aber es ist kein Überwiegen, wir glauben dem Angeklagten oder so. Es ist nur so: Letztlich können wir nicht aufklären, was genau passiert ist. Und haben nicht genug für ein Überwiegen, dass wir sagen können, wir sind uns in einem Maß, das für eine Verurteilung ausreicht sicher, dass es so war, dass er sie konkret verletzt hat.

Ein Kommentar der Autorin und Gerichtsreporterin Sigrid Schulz
Bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch, habe ich mit der aktuellen Rechtssprchung ein Problem. In Deutschland ist Vergewaltigung inzwischen ein fast straffreies Delikt. Weil wenig angezeigt wird. Und wenn tatsächlich eine Anzeige erfolgt, dann eben oft Aussage gegen Aussage steht. Und am Ende heißt es: Im Zweifel für den Angeklagten.
Diese Regel ist mehrere tausend Jahre alt und absolut begründet. Aber es gibt Delikte, bei denen zu viele Täter straffrei ausgehen. Dazu gehört ganz oben sexuelle Gewalt. Da sollen es in Deutschland über 90 Prozent sein. Auf der einen Seite traut sich keine Frau mehr Anzeige zu erstatten, auf der anderen Seite gibt es wegen „in dubio pro reo“ sowieso fast nie eine Verurteilung.
Es ist zwar Jahrzehnte her, aber ich werde niemals das Ende meines ersten Vergewaltigungsprozesses vergessen. Freispruch, in dubio pro reo. Ich hatte noch kurz ein Statement von der Verteidigung eingeholt. Jedenfalls war der Gerichtsflur schon leer, als ich aus dem Gerichtssaal kam. Und da sah ich sie sitzen. Auf einer Bank. Das Gesicht in den Händen vergraben. Leise weinend.
Allgemein gab es aber damals noch den „Vorteil“, dass Verletzungen beim Opfer gegen den Angeklagten gewertet wurden. Dadurch wurden immerhin die Brutalos etwas öfter verurteilt. Seit dem Film „50 Shades of Grey“ ist auch das kein Argument mehr. Den Opfern wird regelmäßig unterstellt, dass sie sich gerne, freiwillig Verletzungen zufügen lassen.
Ich plädiere in Fällen wie häuslicher oder sexueller Gewalt für den Einsatz von Lügendetektoren. Die Zuverlässigkeit ist inzwischen enorm und am Ende haben ja immer noch die Richter das Sagen. Genauso wie bei den psychologischen Gutachten.
Oder hat jemand eine bessere Idee? Fest steht jedenfalls: Über 90 Prozent straffreie Täter – So kann es nicht bleiben!
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