Herbstaktion zum Katzenschutz in Schleswig-Holstein beginnt – 250.000 Euro stehen im Fördertopf bereit – Bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen gefordert
Das Statement des „Deutschen Tierschutzbundes“ zur Katzenkastrationsaktion
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein unterstützen die 18. schleswig-holsteinische Katzenkastrationsaktion, die am 7. Oktober startet. Sofern die Mittel nicht vorher aufgebraucht sind, läuft die Aktion bis zum 1. November. Sie hat zum Ziel, das Leid frei lebender Straßenkatzen zu verringern und gleichzeitig die Tierheime zu entlasten. Die Kastration ist für Tierschutzvereine und Überbringer unkastrierter Straßenkatzen in den teilnehmenden Gemeinden kostenfrei.
„Die Tierheime im Land sind ganzjährig mit Fundkatzen überfüllt, die überwiegend von Straßenkatzen abstammen. Werden zwei vermittelt, kommen vier neue hinzu. Die landesweite Kastrationsaktion trägt dazu bei, die Katzenschwemme einzudämmen“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin beim Deutschen Tierschutzbund. Gleichzeitig appelliert Kloth auch an die Katzenhalter: „Freigängerkatzen sollte man unbedingt kastrieren. Denn solange sich unkastrierte Freigängerkatzen mit und unkastrierten Straßenkatzen unkontrolliert vermehren, ist Tierleid die Folge.“ Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, ergänzt: „Die Katzenschwemmen in den Tierheimen tragen massiv zur Überlastung bei; viele Einrichtungen sind am Limit. Um die Tierheime zu entlasten und das Leid der Straßenkatzen nachhaltig einzudämmen, braucht es eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.“
Tierschützer akquirieren Spenden für Kastrationsaktion
Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein beteiligten sich mit 10.000 Euro an der Kastrationsaktion. Zusätzlich konnte durch das Engagement des Landesverbands eine Förderung der Umweltlotterie „BINGO!“ über 155.000 Euro für die aktuelle und folgende Aktion akquiriert werden und 10.000 Euro von der Human Society International. Das Land Schleswig-Holstein hat für 2024 110.000 Euro bereitgestellt. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen 50 Prozent der in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen können sich finanziell beteiligen.
Ablauf der Aktion
Das Angebot in Schleswig-Holstein richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen. Damit die Tierärzte die Katzen kostenfrei kastrieren können, müssen die Tiere in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen worden sein. Außerdem muss der Überbringer der Katze bestätigen, dass es sich um eine Straßenkatze handelt. Nach der Kastration werden die Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert. Nach der Kastration werden die Katzen an den Fundstellen wieder freigelassen.
Aktionen sind erfolgversprechend
Seit dem Projektstart in 2014 haben die Tierschützer gemeinsam mit Land und Kommunen 17 Aktionen in Schleswig-Holstein durchgeführt. Insgesamt liegt die Zahl der kastrierten Tiere bei circa 28.000. Bei der diesjährigen Frühjahrsaktion wurden 718 Katzen kastriert – davon 402 weibliche und 316 männliche Tiere.
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