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Promis und mehr

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Werner Hansch: Gerichtsverfahren wegen Betrug nach Promi BB

Foto: SAT.1 Instagram / Julien Backhaus

Werner Hansch hat „Promi Big Brother“ gewonnen, aber die alten Fehler sind dadurch nun doch nicht aus der Welt geschafft. Zwar hat Werner jetzt die Siegprämie von 100 000 Euro, ob ihn das Geld aber vor einer Strafe bewahren kann, bleibt offen. Die Staatsanwaltschaft Dortmund will, laut BILD, ein Gerichtsverfahren gegen Werner Hansch wegen des Verdachts des Betrugs in sechs Fällen eröffnen.

Über diese Möglichkeit hatte „Promis und mehr“ schon vor drei Wochen geschrieben. Ein mutmaßliches Opfer von Werner Hansch, der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach, hatte auf Anfrage von „Promis und mehr“ unter anderem geantwortet:

Ich lese mit Interesse was Herr Hansch so alles sagt und was ich dazu sagen könnte, behalte ich für mich. Jetzt ist die Justiz am Zug.

Wolfgang Bosbach

Und, laut Wolfgang Bosbach, gibt es noch weitere Opfer:

Da ich in den letzten Monaten mit einigen Opfern von Herrn Hansch Kontakt hatte und dabei Dinge erfahren habe, die ich bislang noch gar nicht wusste, sage ich nur: Kein Kommentar!

Wolfgang Bosbach
Copyright: SAT.1

So will Werner Hansch vor Gericht seine Haut retten

Dass es mehrere Opfer gibt, soll nun die Staatsanwaltschaft gegenüber der BILD bestätigt haben. Während Bosbach „nur“ 5000 Euro an Hansch verliehen haben soll, soll ein anderes Opfer mit 30 000 Euro noch wesentlich schlimmer betroffen sein. Den Betrug soll Hansch, laut Staatsanwaltschaft, durch das Vortäuschen von Rückzahlungswillen begangen haben.

Hansch versteht die Vorwürfe gegen ihn, hofft aber mit Hilfe von einem Gutachter den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können, das jedenfalls soll Hansch der BILD gegenüber geäußert haben:

Ich gestehe alles ein, ich habe das alles gemacht. Aber mein Anwalt wird dann die Einsetzung eines Gutachters beantragen. Da wird das Gericht nicht ausweichen können. Und der Gutachter kann aus meiner Sicht zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass ich durch diese Sucht vollkommen paralysiert und schuldunfähig war.“

Werner Hansch

Werner Hansch völlig ohne Unrechtsbewusstsein?

Wenn sich Werner Hansch da mal nicht täuscht. Eine verminderte Schuldfähigkeit ist eventuell rauszuschlagen, aber Schuldunfähigkeit ist ein großes Wort. Das würde juristisch bedeuten, dass Hansch nicht in der Lage gewesen sein soll, das Unrecht seiner Handlungen zu begreifen. Dem dürfte unter anderem die hohe Intelligenzleistung entgegenstehen, die es braucht, um Menschen mit Lügengeschichten das Geld aus der Tasche zu leiern. Und eine Spielsucht ist auch nicht mit Substanzen verbunden, die das Gehirn vernebeln oder völlig ausschalten.

Fest steht: Diese Gerichtsverhandlung dürfte wohl für großes öffentliches Interesse sorgen, wegen Werner Hansch und Wolfgang Bosbach. Die Hintergründe und genauen Umstände der Vorfälle werden in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Und dann werden die Zuschauer von „Promi Big Brother“ erfahren, ob sie den richtigen Sieger gewählt haben oder ob sie auf einen geschickten Betrüger reingefallen sind.

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