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Menowin Fröhlich wütend: Tochter angefasst – Nur 950 Euro?

Menowin Fröhlich ist richtig sauer auf die Justiz. Er hatte am Donnerstagmittag einmal wieder einen Termin vor Gericht, in diesem Fall dem Amtsgericht Wallocha. Allerdings saß Menowin diesmal nicht auf der Anklagebank, sondern ein Mann, der Menowins Tochter angefasst haben soll, so der Ex-DSDS-Finalist. Menowin war schon vor Verhandlung nervös. Und er erklärte auf Instagram, er wolle jetzt abwarten, wie das Urteil ausfalle und, ob er dagegen vorgehen werde. Nach einer relativ kurzen Verhandlung stand ein völlig aufgebrachter Menowin vor dem Gericht.

Menowin Fröhlich von Justiz ausgebremst?

Menowin sagt, dass sogar mehrere kleine Kinder betroffen gewesen seien. Trotzdem sei der Täter mit einer Geldstrafe von 950 Euro davongekommen. Und was für Menowin wohl der Tropfen war, der das Fass zum Überlaufen brachte: Laut Menowin gebe es keine Möglichkeit gegen dieses „Urteil“ vorzugehen.

Vielleicht hat es allerdings auch gar kein Urteil gegeben, sondern eine Einstellung unter Auflagen, in diesem Fall 950 Euro. Dafür wäre erforderlich, dass zum einen alle Seiten zustimmen, also neben dem Gericht, die Verteidigung und vor allem die Staatsanwaltschaft, die die Einstellung beantragen muss.

Wahnsinn! Freie Bahn für weitere Taten

Das Problem in diesen Fällen, abgesehen davon, ob es in diesem Fall so ist oder nicht, liegt auf der Hand und ist unglaublich: Sobald die Auflagen erfüllt sind, wird das Verfahren eingestellt und das hat diese schockierenden Konsequenzen:

Nach endgültiger Einstellung erfolgt keine Eintragung in das Bundeszentralregister. Man gilt offiziell also als „nicht vorbestraft“ – es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Auch strafrechtliche Nebenfolgen, wie beispielsweise berufsrechtliche Konsequenzen, sind im Fall einer Erledigung des Verfahrens gemäß § 153a StPO in aller Regel nicht zu erwarten.

Rudolph Rechtsanwälte
Foto: Instgram / Menowin Fröhlich

Mit dieser, für ihn schreienden Ungerechtigkeit, konnte Menowin nicht umgehen, wie er auf Instagram mitteilte, er haderte vor der Kamera mit sich und der Welt und fasste schließlich einen fatalen Entschluss.

Begeht Menowin Fröhlich wieder Straftat?

Was Menowin Fröhlich aktuell tut, ist auf der einen Seite sehr mutig und vom Motiv her ehrenhaft, denn er sagt, wenn jeder weiß, wer der Täter ist, dann lässt ihn niemand an seine Kinder ran. Und deswegen hat Menowin am frühen Donnerstagnachmittag ein Bild mit dem vollen Gesicht des Mannes ohne Balken oder Verpixelung veröffentlicht. Mit der Aufforderung an seine Follower und seine Musikerkollegen, das Bild massenhaft zu teilen. Und das ist Selbstjustiz und damit begeht Menowin selbst wieder einmal eine Straftat:

Die unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, die nicht allgemein zugänglich sind, in der Absicht, einen anderen zu schädigen, ist eine Straftat nach § § 44 Abs.1 i.V.m. § 43 Abs.2 Nr.1 und Nr.2 BDSG.

Amtsgericht Marburg

Eine ganz heiße Kiste für Menowin, der ja gerade selbst erst ganz knapp einem weiteren Knastaufenthalt durch eine erneute Bewährungsstrafe entgangen war. Jetzt könnte es tatsächlich zu der völlig absurden Sitation kommen, dass am Ende der Vater des Opfers ins Gefängnis wandert, statt einem Menschen, der vielleicht Kinder belästigt hat.

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