Die aktuellen Gerichtsinfos über das Verfahren Iris Klein (Jetzt Iris Katzenberger?) ./. Peter Klein und Yvonne Woelke
Das dürfte Iris Katzenberger oder Iris Klein, so heißt sie jedenfalls auf Instagram, nicht gefallen. Am 4. Advent hatten ihr Ex-Mann Peter Klein und Yvonne Woelke etwas zu Feiern. Auf Instagram erklärte Peter:
Wir wurden ja verklagt, das habt ihr mit Sicherheit mitbekommen und wir konnten, dank der tollen Arbeit unseres Anwaltes, eurer Mithilfe und natürlich auch unserer Arbeit, die wir investiert haben (…), jetzt einen Etappensieg erringen.
Yvonne erklärte, dass die beiden nicht viel zu dem Fall gepostet hätten, sie hätten einiges deshalb zu tun gehabt. Yvonne bedankt sich für die Unterstützung ihrer Follower:
Dank euch, es haben uns wirklich ganz viele Leute geholfen dabei. Vielen, vielen Dank, auch ihr habt damit gewonnen.
Jetzt werde der Sieg erst einmal gefeiert, so Yvonne.
„Promis und mehr“ hat am Landgericht Mainz nach den Einzelheiten des Verfahrens gefragt.

Kleiner Erfolg für Iris Katzenberger und großer Erfolg für Peter und Yvonne
Gerichtssprecherin Katharina Will ist Richterin am Landgericht. Sie erklärt auf Nachfrage von „Promis und mehr“, dass in dem genannten Verfahren das Landgericht ein Urteil verkündet habe. In diesem Urteil werden die Beklagten, also Yvonne und Peter, dazu verurteilt, bestimmte Äußerungen nicht mehr zu tätigen oder verbreiten zu lassen. Dabei handelt es sich, laut der Gerichtssprecherin, um diese Aussagen:
Die Klägerin habe gemeinsames Vermögen zur Seite gebracht und dieses Geld in krimineller Absicht unterschlagen.
Insbesondere wenn dies geschieht wie auf Instagram am 29. November 2024 und wie nachstehend wiedergegeben: Weil sie nachweislich fast eine halbe Million Euro zur Seite gebracht hatte von den 400000€ gemeinsames Vermögen waren. Dieses Geld hat sie in krimineller Absicht wissentlich ihres Vorhabens unterschlagen und bezeichnet es seitdem als ihr Geld. Im Übrigen wurde die Klage von Frau Klein abgewiesen.
Interessant: Die Gerichtssprecherin nennt die Mutter von Daniela Katzenberger Frau Klein und nicht Frau Katzenberger. Das kann allerdings unterschiedliche Gründe haben.

Kein Geld für Iris Klein oder Katzenberger
Was abgewiesen wurde, erklärt die Gerichtssprecherin ebenfalls. So habe es einen weiteren Unterlassungsanspruch gegeben, so Will. Dabei sei es um diese Äußerung gegangen:
Diese von ihr geforderte Ratenzahlung ist wieder nur ein Machtspiel ihrer kranken Seele.
In diesem Fall seine die Klage abgewiesen worden, sagt die Gerichtssprecherin. Der Grund:
Weil die Kammer insoweit der Auffassung war, dass es sich um keine unzulässige Schmähkritik, sondern noch zulässige Meinungsäußerung handelte, da sie im Kontext eines familiengerichtlichen Verfahrens und damit Auseinandersetzung in der Sache stand.
Es gibt allerdings eine Entscheidung des Gerichts, die Iris ganz besonders ärgern dürfte:
Die Kammer hat zudem die Klage im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch auf Widerruf der streitgegenständlichen Äußerungen sowie geltend gemachte Schadensersatzansprüche abgewiesen.
Also salopp ausgedrückt: Keine Kohle von Yvonne oder Peter für Iris. Und Peter und Yvonne müssen auch nichts öffentlich widerrufen.
Was aktuell in diesem Artikel noch offen bleiben muss: Aus der Akte war nicht ersichtlich, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist. Diese Information erhält „Promis und mehr“ Anfang nächsten Jahres und wird sie nachliefern.
Wer Iris und Peter noch einmal gemeinsam bei „Promi Big Brother 2023“ oder Iris und Yvonne bei „Promis unter Palmen 2025“ sehen möchte, kann die Folgen bei Joyn streamen.
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In eigener Sache:
„Promis und mehr“ engagiert sich gegen Mobbing. Deshalb werden beleidigende und/oder herabsetzende Kommentare nicht akzeptiert.


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