Bei der Anzeige von Anne Wünsche gegen Oliver Pocher soll es gar nicht in erster Linie um angeblich gekaufte Follower und Likes gegangen sein
In der Berichterstattung über Oliver Pocher und die beiden Gerichtsverhandlungen in der letzten Zeit fehlt, aus Sicht von Anne Wünsche, der wahre Auslöser.
Anne erklärt auf Instagram jetzt ihre Sicht der Dinge und warum es überhaupt einen Prozess gegeben habe. Am Anfang ist alles so, wie bisher bekannt. Es geht um 2020, um die Corona-Zeit und Olivers „Bildschirmkontrolle“. Diese Bildschirmkontrolle beschreibt Anne so:
Die diente eigentlich nur dazu, um Fehler bei anderen aufzudecken und sie damit öffentlich bloßzustellen.
Davon seien nicht nur sie selbst, sondern auch ganz viele andere Personen des öffentlichen Lebens betroffen gewesen, so Anne. Oliver habe seine Bildschirmkontrolle als Comedy und Unterhaltung bezeichnet. Für sie und die anderen sei es wesentlich mehr gewesen. Dabei gehe es nicht nur um die Kritik, die sie erhalten hätten, betont Anne. Wer in der Öffentlichkeit stehe, müsse damit leben. Aber es habe wirklich üble Nachrichten mit Beleidigungen tief unter der Gürtellinie und sogar Morddrohungen gegeben. Das sei jedenfalls bei ihr so gewesen, erklärt Anne:
Was wir alles aushalten mussten, nur damit er Reichweite und Sichtbarkeit bekommen hat, weil etwas anderes ist es ja nicht, war nicht leicht.
Sie selbst habe zu den Hauptpersonen von Olivers Bildschirmkontrolle gehört, so Anne.

Und damit soll Oliver Pocher zu weit gegangen sein:
Zunächst nennt Anne den Punkt, an dem Oliver aus ihrer Sicht zu weit gegangen sei. Der entspricht zunächst dem bisher bekannten Vorwurf. Anne habe angeblich Follower, Likes und Kommentare gekauft. Das sei eigentlich banal und sie vermute, dass sie sich heute darüber nicht mehr so heftig aufregen würde wie damals, so Anne. Aber deswegen hätte sie sich nicht entschieden zu ihrem Anwalt zu gehen, sondern:
Er hat Dinge in die Kamera gezeigt, die gefälscht waren. Das heißt, falsche Unterlagen, um mich noch weiter in die Ecke zu drängen. Und das habe ich zur Anzeige gebracht.
Dieses ganze Verfahren habe von 2020 bis 2025 gedauert und sie fürchte, dass das noch nicht das Ende sei, so Anne.
Der Grund, den Anne nicht nennt, dürfte sein, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das heißt, beide Parteien können noch Berufung einlegen.

Verwirrung um zwei Prozesse
Für juristische Laien ist es schwer verständlich. Es gab in der letzten Zeit zwei Gerichtsverhandlungen zu dem Fall. Und zwar einmal vor dem Landgericht Hamburg. Das Gericht fällte am 28. November ein Urteil. Darin wurde angeordnet, dass Oliver seine Behauptungen über angeblich gekaufte Follower, Likes und Kommentare nicht mehr wiederholen darf. Bei Verstößen drohen Oliver bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder sogar bis zu zwei Jahre Ordnungshaft. Auf jeden Fall müsste Oliver die gesamten Kosten des Rechtsstreits, also auch den Anwalt von Anne, bezahlen. Das dürfte teuer werden.
Aber, und deswegen hätte nicht nur Oliver, sondern auch Anne einen Grund in Berufung zu gehen, ihr Anspruch auf Schadensersatz wurde abgelehnt. Die Begründung lautete, dass die Belege für den angeblichen Schaden nicht ausreichen. Hierbei dürfte es um verlorene Kooperationen oder Ähnliches gehen.
Der zweite Prozess wurde vor dem Amtsgericht Köln geführt. Hier ging es um den Vorwurf der üblen Nachrede. Dieser Prozess wurde vorläufig eingestellt. In einem sogenannten Rechtsgespräch, welches nicht öffentlich geführt wird, hatte sich Oliver bereit erklärt, 15 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Kommt er dem innerhalb von drei Monaten nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt und Oliver gilt auch nicht als vorbestraft.
Zu dem Video von Anne geht es hier. Es sollen noch vier weitere Videos folgen.
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