Gutachten der Deutschen Umwelthilfe: Kommunen sind rechtlich verpflichtet, brandempfindliche Gebäude vor Feuerwerk zu schützen
- Neues Gutachten: In vielen Städten sind großflächige Feuerwerksverbotszonen erforderlich; Böllern und das Zünden von Raketen wegen dichter Bebauung und brandempfindlichen Gebäuden kaum zulässig
- DUH fordert Kommunen auf, ihre Pflicht ernst zu nehmen und Verbotszonen sofort zu beschließen
- Neues Online-Tool ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihre Kommune direkt zum Erlass solcher Feuerwerksverbotszonen aufzufordern: https://l.duh.de/antrag
Kommunen sind rechtlich verpflichtet, besonders brandempfindliche Gebäude und dicht bebaute Stadtbereiche durch Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Dies bestätigt ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der laut Gutachten erforderliche Sicherheitsabstand von 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden führt dazu, dass in vielen Städten und Gemeinden großflächige Verbotszonen festgelegt werden müssen. Tun sie das nicht, drohen haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Amtsträgerinnen und Amtsträger – insbesondere dann, wenn durch Feuerwerk verursachte Brände Menschen verletzen oder sie zu Schaden kommen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Da die Bundesregierung und die Länder beim Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt versagen, sind jetzt die Kommunen gefragt. Feuerwerksverbote sind keine Kann-Entscheidung, sondern eine kommunale Pflicht. Städte und Gemeinden müssen brandempfindliche Gebäude und dicht bebaute Straßenzüge schützen. Alles andere ist ein klarer Rechtsverstoß. Gerade einmal 5 Prozent der Menschen wollen dieses Jahr laut aktueller YouGov-Umfrage sicher Feuerwerk zünden. Es ist vollkommen absurd, dass wir für diese Minderheit weiterhin massive Gefahren in Kauf nehmen. Wenn Kommunen weiter untätig bleiben, tragen sie die rechtliche Verantwortung für vermeidbare Brände, Verletzungen und Schäden.“
Beispiele für besonders gefährdete Bereiche, bei denen Verbotszonen eingeführt werden müssen, sind laut Gutachten Häuser mit Reetdach oder mit hohem Holzanteil, wie Fachwerkhäuser, Tankstellen, Bauern- und Reiterhöfe samt Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfe sowie dicht bebaute Altstädte oder Gebäudekomplexe. Um Brände einzudämmen, ist laut Gutachten ein Sicherheitsradius von mindestens 200 Metern einzuhalten. Liegen mehrere dieser Objekte nahe beieinander, müssen Kommunen zusammenhängende Verbotszonen ausweisen – im Einzelfall kann das große Teile des Stadtgebiets betreffen.
Die DUH ruft Bürgerinnen und Bürger auf, jetzt den Druck auf ihre Kommune zu erhöhen: Über ein neues Online-Tool können Menschen mit wenigen Klicks einen Antrag auf Feuerwerksverbotszonen absenden.
Hanna Rhein, DUH-Expertin für Luftreinhaltung: „Viele Menschen haben Angst um ihre Wohnung, ihr Haus, ihren Hof oder Stall, weil Raketen und Böller jedes Jahr hunderte Brände verursachen. Mit unserem neuen Antragstool bekommen Bürgerinnen und Bürger erstmals ein wirksames Mittel in die Hand, um selbst aktiv zu werden und ihre Stadt zum Handeln zu bewegen.“
Links:
- Zum Gutachten: https://l.duh.de/p251114a
- Zum Antrag: https://l.duh.de/antrag
- Zur Petition: https://l.duh.de/petition
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