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Sitzungshaftbefehl für Michael Wendler

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Fotos: TVNOW, Pixabay / Peggy Marco

Michael Wendler ist zu seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht Dinslaken nicht erschienen. Und das zieht nun Folgen nach sich, mit denen der Verschwörungstheoretiker wohl eher nicht gerechnet hatte. Vorgeworfen wird Wendler „Beihilfe zur Insolvenzverschleppung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen“. Dafür war er bereits zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Wendler hatte gegen den Strafbefehl allerdings Einspruch eingelegt. Seitdem hatte Wendler die Verhandlung immer wieder verschieben lassen. Am Dienstagmorgen erschien statt Michael Wendler nur sein Verteidiger und beantragte, seinen Mandanten von der Anwesenheitspflicht zu entbinden, so die NRZ. Dem habe das Gericht nicht stattgegeben. Stattdessen sei ein Sitzungshaftbefehl erlassen worden.

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Screenshot: Amtsgericht Dinslaken

Sitzungshaftbefehl: Was bedeutet das für Michael Wendler?

Wenn tatsächlich ein Sitzungshaftbefehl angeordnet wurde, wird es sehr unangenehm für Michael Wendler. Meist wird vor Gericht bei einem Angeklagten, der unentschuldigt fernbleibt, ein Vorführungsbefehl erlassen. Dafür fährt dann einfach eine Polizeistreife bei dem Wohnsitz des Angeklagten vor und bringt ihn zum Gericht.

Wenn ein Vorführungsbefehl allerdings schon erfolglos war oder von Anfang nicht erfolgsversprechend ist, gibt es die Möglichkeit des Sitzungshaftbefehls. Dieser wird von der Polizei vollstreckt, die den Angeklagten in eine Justizvollzugsanstalt bringt, wo der Angeklagte bis zum nächsten Verhandlungstermin schmoren muss. Es kann davon ausgegangen werden, dass Michael Wendler der deutschen Justiz jetzt endgültig zuviel auf der Nase herumgetanzt ist. Allein in diesem Jahr hat er ebenfalls schon zwei Verhandlungen platzen lassen. Juracademy.de beschreibt die Entscheidung des Gerichtes so:

Da es sich hierbei um einen schweren Grundrechtseingriff handelt, ist die Sitzungshaft ultima ratio.

Juracademy.de
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Jetzt wird es für Michael Wendler ernst – Fotos: Pixabay

Michael Wendler – Stellungnahme des Gerichts

Das Amtsgericht Dinslaken hatte bereits ein Rechtshilfeersuchen an die USA gestellt. Dieses wird jetzt mit großer Sicherheit wieder geschehen.

„Promis und mehr“ hat um eine Stellungnahme des Gerichts gebeten. Gerichtssprecher Henning Bierhaus sagt dazu Folgendes:

Der Angeklagte ist heute zu dem Termin nicht erschienen. Sein Verteidiger war anwesend und hat den Antrag gestellt, den Angeklagten von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu entbinden.

Diesen Antrag hat das Gericht zurückgewiesen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Gericht einen Haftbefehl nach § 230 StPO erlassen.

Ein neuer Termin soll anberaumt werden, sofern und sobald die Vollstreckungsbehörden den Haftbefehl vollstrecken können.

Henning Bierhaus, Gerichtssprecher

Durch diese Entscheidung soll nun die Möglichkeit bestehen, dass Wendler aus den USA abgeschoben wird.

Nach einer Verurteilung zu mehr als drei Monaten (Haft oder Geldstrafe/Tagessätze) würde Wendler als vorbestraft gelten, was seiner Einbürgerung in Amerika im Weg stehen dürfte.

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In eigener Sache:

„Promis und mehr“ engagiert sich gegen Mobbing.

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Kommentare

Antworten
  1. Eine Vorstrafe könnte ein Grund für das Erlöschen der Green Card sein. Natürlich kommt es auf das Vergehen an. Aber im allgemeinen auch bei nicht Erlöschen der Green Card dürfte es Norberg bei jeder aus und wiederein Reise in die USA erhebliche Probleme bereiten. Bin gespannt, wie Norberg diese Schlappe dem Kopp-Verlag erklären wird.
    Eins ist klar, ab jetzt wird sich Norberg nur noch mehr radikalisieren, um den US Behörden die ganze Angelegenheit als politische Verfolgung zu verkaufen, damit er in den USA bleiben darf.

  2. Endlich!
    Menschen die Steuern hinterziehen und den Staat betrügen müssen endlich kapieren dass Steuergelder zum Ausbau und Fortbestand gemeinschaftlicher Errungenschaften dienen – von diesen sie selbst profitieren (Schule,duale Ausbildung- dies alles ist bei uns kostenfrei – ermäßigte Fahrkarten und Eintritt in viele öffentl. Einrichtungen wie Schwimmbad,Bücherei etc)
    Herr Norberg samt Familie haben diese Unterstützung erfahren und selbstverständlich genossen- sie sollten nun auch Ihren Beitrag leisten.
    Handwerkern den Lohn vorzuenthalten – nicht hinnehmbar.

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